Sonntag, 20. Oktober 2013

Die NAK klagt

Geistlicher Missbrauch und Indoktrination?

Die Neuapostolische Gebietskirche Nordrhein-Westfalen hat in einer Klageschrift beantragt, dass uns bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 u.a. untersagt werden soll, zu behaupten, dass die NAK bei ihren Mitgliedern Indoktrination und geistlichen Missbrauch (auch bei Kindern) betreibe.

Das ist natürlich lächerlich, da es genügend Veröffentlichungen und Zeugenberichte gibt, die bestätigen, dass wir mit unseren Meinungsäußerungen im Recht sind. Ich freue mich schon auf den öffentlichen Schlagabtausch.

Notiert Franz Christian Schlangen aus Karlsbad auf seinen Internet-Seiten www.canities-news.de. Die Behauptung, dass die Neuapostolische Kirche (NAK) seit geraumer Zeit einen Bogen um Gerichte macht, stimmt also nicht. Wieder geht diese Glaubensgemeinschaft gegen einen Kritiker juristisch vor. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Ein Hamburger Gerichtsbeobachter hat dafür den Begriff Buskeismus geprägt. 

Abgeleitet ist dieser Begriff von dem Namen des Richters Andreas Buske, der als Vorsitzender Richter der "Pressekammer" in Hamburg so gut wie jede Meinungsäußerung verboten hat. Sein Urteil zu den angeblich gefärbten Haaren von Altkanzler Gerhard Schröder ist inzwischen Legende. Den Zeugen Jehovas verhalf er zu Erfolgen, indem er in Zusammenarbeit mit dem Anwalt dieser Sekte neue Lehraussagen erfand. Dass ich 2011 vor dieser "Pressekammer" Erfolge gegen einen Psychosektierer aus Lüneburg erzielen konnte, ist vielen immer noch ein Rätsel. 

Was in äußerungsrechtlichen Verfahren alles möglich ist, erfuhren mein Anwalt und ich, als wir uns mit demselben Ansinnen an drei Gerichte wendeten. Ein Gericht erließ sofort eine einstweilige Verfügung, zwei andere Gerichte schmetterten uns ab. Zunutze machten wir uns den so genannten "fliegenden Gerichtsstand". Bedeutet: Steht etwas im Internet, kann diese Veröffentlichung überall in Deutschland gelesen werden, der Autor kann deshalb vor jedem Gericht in Deutschland verklagt werden. Das wird zwar immer kritischer betrachtet, probieren kann man es aber immer noch.

Sagen könnte man nun natürlich, dass jeder seine Meinung äußern dürfe. Aber auch Meinungsäußerungen unterliegen Einschränkungen. Beschimpfen und beleidigen, also Schmähkritik ist verboten. Wenn dann auch noch ein Richter - wie Andreas Buske - entscheidet, dass jede Meinungsäußerung einen Tatsachenkern habe, der dem Beweis zugänglich sei, wird es noch schwieriger. 

Mit ihrer Klage riskiert die NAK zwar eine lang andauernde Auseinandersetzung, die immer wieder öffentlich gewürdigt wird, Nerven kostet sie aber allemal. 

Unter Indoktrination versteht man eine besonders vehemente Belehrung, Widerspruch und Kritik werden nicht geduldet. Die eigene Position wird erhöht, die Meinungen anderer werden herabgesetzt. Das erleben wir täglich - und die NAK ist keinesfalls ein Ort, an dem sich Menschen, die sich frei entwickeln wollen, wohl fühlen können. So erklärt sich die geringe Mitgliederzahl auch von ganz allein. 

Schlimm kann es werden, wenn sich die NAK-Welt mit anderen Welten überschneidet. Dafür ein Beispiel: Ein Kind ist in dieser Glaubensgemeinschaft aufgewachsen und bekommt im Alter von 10, 11 Jahren Probleme. Soll nun jemand, der nicht zur NAK gehört, diese Probleme lösen, landet das Kind bei Menschen, die vieles ganz anders betrachten. Diese Betrachtungsweise führt zu Gewissenskonflikten beim Kind und mit großer Sicherheit zu Abwehrreaktionen bei den Eltern, die sich selbst eingestehen müssten, dass die Probleme ihres Kindes auch systembedingt sind. Nicht nur das Kind, auch die Eltern müssten sich also von der NAK verabschieden. Diesen befreienden Sprung wagen aber nicht alle.

Darf man deshalb also auch behaupten, in der NAK finde ein geistlicher Missbrauch von Kindern statt? Meine Erfahrungen haben mich gelehrt, so was wird in äußerungsrechtlichen Verfahren gar nicht intensiv geprüft. So hat zum Beispiel das Hamburger Landgericht entschieden, dass nicht einmal eine große Zahl von Zeuginnen und Zeugen ausreichend wäre, um sagen zu können, dass der Beklagte nicht verurteilt werden dürfe, zumal ehemalige Sektenmitglieder angeblich zu Übertreibungen neigen. Wenn dann auch noch Zeuginnen und Zeugen unglaubwürdig gemacht werden, wird es zappenduster. 

Wie dreist solche Glaubensgemeinschaften wie die NAK gelegentlich lügen, kann jeder Interessierte schnell nachvollziehen. Anfang der 90-er Jahre habe ich viele Vorträge über diese Glaubensgemeinschaft gehalten. Mein Hinweis, dass NAK-Mitglieder auch im privaten Bereich kontrolliert werden, stieß auf energischen Widerspruch. Das sei nicht wahr. Und was sagt die NAK neuerdings? Diese Kontrolle gebe es seit 1994 nicht mehr. Ergo: In meinen Vorträgen, die ich 1991 und 1992 gehalten habe, sagte ich die Wahrheit...

Als Kind haben mich meine Eltern mit in die Neuapostolische Kirche genommen. Je älter ich wurde, desto intensiver kroch der Geruch eines muffigen Kellers in meine Nase, bis ich diesen Gestank nicht mehr aushielt. Danach kam Glück hinzu: Ich lernte fantastische Menschen kennen, die täglich das Leben erobern und jede Vorschrift zweimal prüfen, bevor sie sich einmal daran halten. Ich bin früh genug abgehauen. Sie haben mich nicht gekriegt. Woran das liegt? Daraus könnte man Romane machen...

Wenn die NAK jemals versucht hätte, eines der Kinder, um die ich mich gekümmert habe, in ihre Glaubensgemeinschaft zu locken, dann wäre meine Antwort gewesen: "Die missbraucht ihr nicht für euren Wahn." Das hätte ich sagen dürfen.   




Donnerstag, 10. Oktober 2013

Die NAK und das Jobcenter

Einige Mitarbeiter kommen allerdings aus der Schädlingsbekämpfung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wilhelmshavener Jobcenters haben Zeitarbeitsverträge, einige kommen aus der Schädlingsbekämpfung. Hat die "Wilhelmshavener Zeitung" am 19. März 2010 (Bild 6 in einem Bilderbogen) berichtet. Was nicht in diesem Artikel stand: Mehr als 10 Prozent des Teams waren Mitglieder der Neuapostolischen Kirche (NAK). Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter gehörten dazu.

Mit dieser Behörde haben viele Probleme gehabt. Ich auch. 2007 bezog ich Hartz IV. Doch plötzlich war meine Akte weg. Ich bekam kein Geld mehr. Darüber berichtete ich im Internet. Zu diesem Bericht gab es einen Kommentar, der nur von einem Teammitglied des Jobcenters stammen konnte. Also erhob ich Dienstaufsichtsbeschwerde. Darauf antwortete der stellvertretende Geschäftsführer am 11. Mai 2007 schriftlich mit der Bitte um weitere Hinweise. Die bekam er. Gut vier Wochen später beging er Selbstmord. Da der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters auch Vorsteher einer NAK-Gemeinde in Wilhelmshaven war, hielt ein Kirchenpräsident die Predigt bei der Beerdigungsfeier. Laut Auskunft meiner Mutter gab er die Parole aus: "Denkt nicht darüber nach."

Nach diesem Selbstmord landete meine Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Schreibtisch des Geschäftsführers, der mir am 30. Juli 2007 mitteilte: "Zu den von Ihnen geschilderten Hinweisen lässt sich nicht nachvollziehen, ob ggf. ein/e Mitarbeiter/in des Job-Centers für den Kommentar auf der von Ihnen beschriebenen Internetseite verantwortlich ist." Meine Akte war inzwischen wieder aufgetaucht.

Da es für mich als selbstständiger Redakteur und Schriftsteller auch später ein finanzielles Auf und Ab gab, war ich auch 2011 wieder auf einen Hartz-IV-Zuschuss angewiesen. Im gleichen Jahr kam meine Mutter in ein Pflegeheim, ihr Haus verkauften wir im Oktober 2011. Mein Erbschaftsanteil wurde am 21. Oktober 2011 auf mein Konto überwiesen. Ich kopierte den Kontoauszug am 24. Oktober 2011 für das Jobcenter in Wilhelmshaven. Vorher hatte ich diese Behörde bereits über den geplanten Hausverkauf informiert.

Knapp zwei Jahre später war auch dieser Kontoauszug verschwunden. Deshalb habe ich am 2. Oktober 2013 eine neue Kopie gemacht. Darauf reagierte das Jobcenter von Wilhelmshaven heute mit einem Anhörungsbogen. Vorgeworfen wurde mir: "Sie (haben) zumindest grob fahrlässig unvollständige Angaben gemacht."

Sind wir beim Thema "Unvollständigkeit", die man mir nicht vorwerfen kann. Die ich aber dem Jobcenter von Wilhelmshaven vorwerfen muss. Die Behörde fordert mich auf, "den mir zugesandten Vordruck auszufüllen". Mir ist aber gar kein Vordruck zugesandt worden...

Sonntag, 6. Oktober 2013

Gehirnwäsche?

Wer kein Blut nimmt kommt ins Paradies

Ein krebskranker Junge braucht Blut. Als Zeuge Jehovas klagt er dagegen - und verliert den Prozess. Das australische Gericht entscheidet, dass er sich gegen Bluttransfusionen erst wehren könne, wenn er 18 Jahre alt ist. Der Junge fürchtet um sein Verhältnis zu Gott.

Warum verhält sich der Junge so? Die Antwort ist einfach: Er gehört zu einer Sekte, die ihren Mitgliedern erzählt, dass sie schon bald im Paradies leben werden, wenn sie sich an die Vorschriften halten. Die Vorschriften wechseln zwar gelegentlich - aber das vergessen die Zeugen Jehovas beim Schaufensterbummel der wunderbaren Zukunft, die ewig dauert - und für den krebskranken Jungen gilt laut Lehre der Zeugen Jehovas: Stirbt er, weil er Bluttransfusionen verweigert hat, ist ihm ein Platz im Paradies sicher.

Wer als Mitglied daran zweifelt, wird ausgeschlossen. Wer als Beobachter daran Kritik übt, muss mit Klagen rechnen. Kommt es zum Prozess, bestreitet die Wachtturmgesellschaft (WTG) als Lehrmeisterin der Zeugen Jehovas notfalls die eigene Lehre. Jede gewonnene juristische Auseinandersetzung dient nach WTG-Auffassung dem Erhalt der Organisation, die im Auftrag Gottes handelt. Dennoch hat die Wachtturmgesellschaft 1946 behauptet: "Gott bleibt wahrhaftig". Gott würde vor Gericht also nicht lügen.

Wie aber bringt man Menschen so weit, dass sie ihr Leben auf dieser Erde notfalls wegwerfen würden? Man muss sie dazu bringen, dass sie das, was sie haben, gegen etwas Besseres eintauschen wollen. Für diesen Tausch muss man sie über andere erheben und Bisheriges in Frage stellen.

Das Dilemma ist jedoch: Hat man sich erst über andere erheben lassen, wächst der Druck, der auf einem lastet. Denn wenn man den Ansprüchen, die erst fremde und dann eigene sind, nicht genügt, droht der Absturz, der unbedingt vermieden werden muss. Also klammert man sich an die Versprechen. Die Probe aufs Exempel kann niemand machen.

Gleichzeitig wächst die Kluft zur Welt außerhalb der Sekte. Bis beide Seiten aneinander vorbeireden. Man findet die Worte nicht mehr - oder nur sehr schwer wieder. Weiß ich aus Erfahrung. Da sitzt ein Kind neben mir, das aus einem neuapostolischen Elternhaus stammt. Vor diesem Kind liegt ein Heft mit Fragen und mehreren Antwortmöglichkeiten. Eine Frage lautet "Wie viele Apostel kennst du?" Eine Antwort ist bereits vorgegeben. Hör mal, sage ich, das ist kein Apostel und der steht auch nicht in der Bibel. Wie heißen denn die aus der Bibel?, will das Kind wissen. Hätte das Kind nicht auch fragen müssen: Warum ist das kein Apostel?

Zweites Beispiel: Ein Zeuge Jehovas, der eine Versammlung leitet, kommt in die Redaktion und beklagt sich darüber, dass ich in einem Artikel über seine Sekte aus Schriften der Wachtturmgesellschaft zitiert habe. Dass diese Zitate falsch sind, behauptet er gar nicht. Ihn stört die Veröffentlichung blutrünstiger Passagen. Die könne ihm schaden, denn er sei im Ort ein anerkannter Unternehmer. Sie wollen geheim halten, was Sie glauben?, frage ich ihn.

Letzte Szene: An der anderen Seite des Tisches sitzt eine atemberaubende Schönheit. Wir plaudern miteinander, unter dem Tisch streichelt sie meine Beine mit ihren nackten Füßen. Ich genieße diesen erotischen Augenblick, bis sie mir einen Schock versetzt. Sie gehöre zu einer Kirche, sagt sie, in der Sex vor der Ehe Sünde sei. Doch die werde ihr jeden Sonntag in der Kirche vergeben. Sie müsse nur bereuen. Das mache sie jede Woche so - und ihr Fenster zu ihrem Zimmer stehe dieses Mal für mich offen. In diesem Augenblick macht meine Lust auf sie eine Bruchlandung.