Freitag, 12. Oktober 2007

Fragen an...

...das Bündnis für Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Interview geführt mit einer Initiative, die sich für die Kinderrechte bei den Zeugen Jehovas einsetzt. Beim Stöbern im Netz finde ich nun unendlich viele Hinweise auf Gewalt gegen Kinder in dieser Glaubensgemeinschaft. Sie werden gezüchtigt, wenn sie in den Versammlungen nicht still sitzen, müssen ebenfall still sitzend an dreitägigen Kongressen teilnehmen, Kinder, die wegen der Verweigerung von Bluttransfusionen gestorben sind, werden als Märtyrer eingestuft. Haben Sie sich mit dem Thema beschäftigt, wenn ja, zu welchen Erkenntnissen sind Sie gekommen?

Diese mail habe ich am 6. August 2007 abgeschickt, beantwortet wurde sie nicht.

Das Bündnis für Kinder

...das Bundesfamilienministerium, Referat 501, Grundsatzangelegenheiten, Extremismusprävention

1. Die "Ärztezeitung" berichtet am 26. August 2005 über eine 32-jährige Zeugin Jehovas, die im Landauer Krankenhaus ein gesundes Kind zur Welt gebracht hat, selbst aber gestorben ist, weil sie eine erforderliche Bluttransfusion aus Glaubensgründen ablehnte. Dazu soll die Staatsanwaltschaft gesagt haben: "Die Mediziner haben sich richtig verhalten. Hätten sie der Patientin gegen ihren Willen Blutkonserven gegeben, hätten sie sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht." Ist das zutreffend?

2. In unserem Grundgesetz steht an allererster Stelle, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Gehört dazu nicht auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrheit, die für das Kind nach dem Tod seiner Mutter doch wohl gefährdet sein dürfte?

3.Das Österreichische Fernsehen hat vor Jahren den Beitrag "Ein Kind ist tot" ausgestrahlt. Thema war ein Junge, der in einem Linzer Krankenhaus verblutete, weil seine Eltern zu den Zeugen Jehovas gehörten. Vor laufender Kamera sagte der Professor, der dieses Kind sterben lassen musste, dass ihm das nie wieder passieren würde. Lieber gehe er ins Gefängnis, als noch einmal so zu handeln. Stärkt der deutsche Gesetzgeber solchen Ärzten den Rücken?

4. Neuerdings nutzen die Zeugen Jehovas für ihre Mitgliederwerbung die Tatsache, dass diese Glaubensgemeinschaft in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt worden ist. Können Sie kurz und knapp erklären, wie man diesen Status bekommt und was dabei nicht von Interesse ist?

10. September 2007
Antwort des Bundesfamilienministeriums

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihr Schreiben vom 7.9.07 habe ich zuständigkeitshalber an die Pressestelle
des BMJ (Bundesministerium für Justiz) weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Margret Mager
Referat 501
Grundsatzangelegenheiten,
Extremismusprävention
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

14. September 2007

Keine Antworten - aber Urteil

Das Bundesjustizministerium hat mit Hinweis auf die Gewaltenteilung eine ausführliche Beantwortung meiner Fragen abgelehnt. Hingewiesen wurde ich auf einen Beschluss, den ich hier in Auszügen veröffentlicht habe, außerdem formulierte ich am 17. September 2007 meine Fragen an das Bundesjustizministerium neu:

1. Neuerdings nutzen die Zeugen Jehovas für ihre Mitgliederwerbung die Tatsache, dass diese Glaubensgemeinschaft in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt worden ist. Können Sie kurz und knapp erklären, wie man diesen Status bekommt und was dabei nicht von Interesse ist?
2. Zeugen Jehovas lehnen bestimmte Bluttransfusionen ab, sogar wenn sie damit ihr Leben riskieren. Ärzte berichten, dass sie so in einen Gewissenskonflikt gestürzt werden. Müssen Ärzte a) bei erwachsenen Zeugen Jehovas deren Entscheidung akzeptieren, gilt das b) auch für die Kinder von Zeugen Jehovas?
3. Wenn ein Arzt Handlungsspielraum hat, was muss er dann beachten?
4. Gibt es von Ihrem Ministerium einen Ratgeber oder einen Ansprechpartner für solche Situationen, in denen es auf jede Minute ankommen kann? Oder: Bei wem können sich Ärzte schlau machen?

Antwort des Justizministeriums

Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung), muss rechtstreu sein.
- Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.
- Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem
staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter
sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

Das Bundesministerium der Justiz nimmt zu konkreten Einzelfällen keine Stellung und ist auch nicht zu einer Rechtberatung befugt. Eine Beratungsstelle für Ärzte gibt es beim Bundesministerium der Justiz nicht.

Dr. Isabel Jahn

zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2007

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