Dienstag, 21. Oktober 2008

Sexueller Missbrauch




Staatsanwaltschaft Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
Fax-Nummer 0261/102-2003


Az. 2080 Js 011695/07

29. April 2008

Sehr geehrter Herr Kroth,

in anderer Sache ist Ihnen von Frau Margit Ricarda Rolf aus Hamburg am 19. Februar 2007 ein Schreiben zugeschickt worden, das mich im Rahmen meiner Recherchen zu sexuellem Missbrauch bei den Zeugen Jehovas interessiert.

Besagtes Schreiben ist Frau Rolf am 18. Februar 2007 in ein Forum zum privaten Download gestellt worden - und zwar von einem Zeugen Jehovas, der in Selters für diese Glaubensgemeinschaft arbeitet (dort befindet sich beispielsweise eine Druckerei).

Nun zu dem Schreiben, das Ihnen seit über einem Jahr vorliegt. Es ist von Jehovas Zeugen in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin, gerichtet an die „Vorsitzführenden Aufseher aller Versammlungen in Deutschland“, stammt vom 4. Januar 2007 und hat das interne Zeichen SCB:SSB.

Dieser Brief beginnt mit dem Satz „In den letzten Jahren haben Gegner und Abtrünnige wiederholt versucht, Jehovas wahre Diener durch falsche Behauptungen im Zusammenhang mit Fällen von Kindesmissbrauch zu diskreditieren.“

Im weiteren Verlauf dieses Schreibens werden die „vorsitzführenden Aufseher“ darauf hingewiesen, dass die Zeugen Jehovas „gewöhnlich eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen arbeiten“, doch jetzt gehe es darum, „die Versammlung vor den Anschlägen Satans zu schützen“. Solche „Anschläge“ könnten auch Ermittlungsverfahren „gegen Jehovas Organisation“ sein.

Deshalb werden die angeschriebenen „vorsitzführenden Aufseher“ aufgefordert, alles belastende Material mitsamt dieses Briefes bis zum 1. Februar 2007 nach Berlin zu schicken. Dort werde das Material gesammelt und schließlich vernichtet.

Haben Sie, als Sie von dieser Anweisung erfuhren, etwas getan, um diese Vernichtung von Beweismaterial zu verhindern? Oder halten Sie die besagte Anweisung für eine Fälschung, der keine Bedeutung beizumessen ist?

Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen dankbar. Ich bin Redakteur und betreibe u. a. das Blog http://zeugenjehovas.blogspot.com. Dort werde ich mein Fax veröffentlichen.

30. April 2008
Hat Koblenzer Staatsanwalt interne Anweisung übersehen?
Hier lesen

3. Mai 2008
Stern-Redakteur versteht meinen Brief nicht?

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für Ihre mail. Ich bin Redakteur von stern.de, schreibe Ihnen aber gerade von meinem privaten email-account. Leider muss ich gestehen, dass ich überhaupt nicht verstehe, um was es geht. Was haben Sie herausgefunden, was ist der Skandal? Ich würde Sie bitten, mir den Sachverhalt nochmal pointiert und klar aufzuschreiben. Das wäre nett. Falls uns diese Sache dann interessiert, würde ich Sie nochmals kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Malte Arnsperger

16. Mai 2008
Antwort von Staatsanwalt Kroth

Auf Ihre Anfrage vom 29. April 2008 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen Auskünfte aus dem hier anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden dürfen, da es hierfür an einer rechtlichen Grundlage fehlt (Az 2080 Js 11695/07)

Siehe auch

Die einen so - die anderen so

Ich lebe in der Gegend von Boston und beobachte, dass der ganze katholische Kirchenskandal sich auflöst, zumindest geben die Katholiken ihre Schuld zu und schließen Vergleiche, sie zahlen auch die Therapien der Opfer. Des Zeugen Jehovas würden lieber Millionen Dollar für Rechtsanwaltsgebühren ausgeben, statt einem Opfer zu helfen. Wann war das letzte Mal, dass man die Watchtower Bible and Tract Society für etwas hat zahlen sehen, um einem Opfer eines verurteilten Kinderschänders zu helfen?

Hier gefunden

Sexueller Missbrauch - Video

29. Mai 2008
Antwort des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz
Az. 4110E08-4-59

Betr. Bescheid der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 15. 5. 2008 - 2080 Js 11695/07

Ihr Schreiben vom 17. 5. 2008

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihr vorbezeichnetes Schreiben habe ich dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Koblenz als unmittelbarem Dienstvorgesetzten der Staatsanwaltschaft Koblenz mit der Bitte um Überprüfung und Bescheidung in dortiger Zuständigkeit übersandt.

Helmut Pandel

26. September 2008
Staatsanwaltschaft Koblenz: Weiter keine Auskunft

Hat die deutsche Zentrale der Zeugen Jehovas Beweismaterial zu Fällen von sexuellem Missbrauch in dieser Glaubensgemeinschaft vernichtet? Befindet sich eine entsprechende Anweisung in den Akten der Koblenzer Staatsanwaltschaft?

Darauf gibt Staatsanwalt Kroth immer noch keine Antwort. Bereits am 14. Mai 2008 hat er jede Auskunft abgelehnt. Fest steht: Die Hamburgerin Margit Ricarda Rolf stellte am 19. Februar 2007 den Ermittlungsbehörden in Koblenz ein internes Schreiben zur Verfügung, das angeblich am 4. Januar 2007 von Jehovas Zeugen in Deutschland an die „Vorsitzführenden Aufseher aller Versammlungen in Deutschland“ verschickt worden war. Darin hieß es: „Wir bitten euch daher, in eurer Versammlungsablage nachzusehen, ob ihr noch Unterlagen oder Aufzeichnungen von Ältestenbesprechungen oder Rechtskomiteesitzungen vorliegen habt, die sich mit konkreten Fällen oder Verdächtigungen im Zusammenhang mit Kindermissbrauch befassen.“ Im Schlussabsatz wurde um Zusendung aller Unterlagen gebeten, dazu merkte die deutsche Zentrale dieser Glaubensgemeinschaft an: „Wir werden dann diese Unterlagen einer vertraulichen Vernichtung zuführen.“

Jetzt reagierte der Koblenzer Staatsanwalt auf eine Eingabe an das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz vom 17. Mai 2008 und blieb dabei: „Auskünfte zu einem anhängigen oder anhängig gewesenen Strafverfahren dürfen nach der Strafprozessordnung (stopp) nur dem Beschuldigten (§ 147 stopp) oder dem Geschädigten einer Straftat (§ 406e stopp) erteilt werden. Ein Auskunftsrecht sonstiger Personen kommt nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall ein besonderes ´berechtigtes Interesse´ dargelegt wird (§ 475 stopp).

Das Auskunftsbegehren sei zwar verständlich, aber sagen dürfe er als Staatsanwalt nichts, da er sich andernfalls „wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b Strafgesetzbuch) oder datenschutzrechtlicher Vorschriften“ strafbar machen könne. Da bleibe nur noch: ein Antrag auf Entscheidung des Koblenzer Landgerichtes (Az. 2080 Js 11695/07).

Siehe auch

Eingabe an das Koblenzer Landgericht

Landgericht Koblenz
Karmeliter Straße 14
56068 Koblenz

Az. 2080 Js 11695/07
Fax-Nr. 0261/1021908

Sehr geehrte Damen und Herren,

im April 2008 hat mir jemand eine interne Anweisung geschickt, die angeblich von den Zeugen Jehovas, Grunauer Straße 104, Berlin, stammt, da ich mich als Redakteur mit dieser Glaubensgemeinschaft beschäftige. In diesem Schreiben vom 4. Januar 2007 werden demnach alle Versammlungen der Zeugen Jehovas aufgefordert, Schriftstücke und Notizen, in denen es um sexuellen Missbrauch geht, nach Berlin zu schicken. Die Zentrale merkt an, dass diese vernichtet werden sollen.

Meines Wissens befindet sich dieses Schreiben seit mehr als einem Jahr in einer Akte der Staatsanwaltschaft Koblenz. Deshalb habe ich mich mehrmals an Staatsanwalt Kroth gewendet, der jedoch jede Auskunft verweigert. Er will mir auch nicht mitteilen, ob die Staatsanwaltschaft Koblenz nach Kenntnisnahme dieses Schriftstückes Durchsuchungsmaßnahmen angeordnet hat, um die mögliche Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern.

Bereits im „Wachtturm“ vom 1. Januar 1986 ist davon die Rede gewesen, dass diese Glaubensgemeinschaft im Jahre 1985 36638 Mitglieder wegen „Unsittlichkeit“ ausschließen musste. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auch Kindesmissbrauch erwähnt.

Da es sich offenbar nicht um Einzelfälle handelt, besteht m. E. öffentliches Interesse an der Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Peter Tjaden

13. Oktober 2008
Anweisung eine Fälschung?

Heute habe ich eine mail bekommen, in der ich darauf hingewiesen werde, dass es sich bei der Anweisung um eine Fälschung handeln soll, die es auch in hoch auflösender Form gebe. Da könne man sehen, dass dieses Schreiben montiert worden ist.

Zugeschickt worden ist mir diese Anweisung von einer Hamburgerin, die eine mail beifügte, die angeblich von einem Bethel-Mitarbeiter aus Selters verfasst worden ist. Darin heißt es am 18. Februar 2007: „Habe ich dir geschrieben, dass wir alle Unterlagen über Kindesmissbrauch zusammenstellen mussten? Ich weiß inzwischen auch warum. Ich lade dir einen Brief hoch. Bitte sorge aber dafür, das den sonst niemand sieht vorerst.“

19. Oktober 2008
Immer neue Behauptungen

Nun hat mir die Hamburgerin diese mail geschickt:

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Engels hat bei infolink eine E-Mail veröffentlicht, die er von Ihnen
erhalten hat und die ich Ihnen als vertrauliche Information für Ihren Prozess mit den anderen Unterlagen der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Verfügung gestellt hatte. Es war der Hinweis eines Zeugen Jehovas aus dem Bethel, dass dort die Unterlagen gesammelt und vernichtet werden sollten.

Ich bitte Sie dringend dafür zu sorgen, dass diese vertrauliche E-Mail nirgendwo mehr im Internet erscheint. Sie war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Eine Verbreitung gefährdet die Person, die sie mir geschickt hat.

Ich bedaure inzwischen, dass ich Ihnen dieses Dokument überlassen habe und empfinde die Weitergabe als Vertrauensbruch.

Bitte sorgen Sie unverzüglich dafür, dass keine weitere Verbreitung erfolgt.

Mit freundlichem Gruß
M. Rolf

Einmal abgesehen davon, dass ich die mail nicht an einen gewissen Engels weiter geleitet habe, schrieb mir diese ehemalige Zeugin Jehovas zu den mir überlassenen Unterlagen das oben Abgebildete.

Und nun will sie mich unglaubwürdig machen? Der Versuch dürfte soeben gescheitert sein.

21. Oktober 2008
Wer die Nachtigall stört

Az. 9s AR/1308 oder: Also lautet der Beschluss des Koblenzer Landgerichtes vom 16. Oktober 2008, dass Auskunft nicht gegeben werden muss. Zugeordnet worden ist diese Entscheidung einem Ermittlungsverfahren gegen einen Anwalt der Zeugen Jehovas wegen Nötigung, das am 6. Februar 2008 „wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt wurde.

In diesem Verfahren soll der Koblenzer Staatsanwaltschaft auch eine interne Anweisung zur Vernichtung von Schriftstücken und Notizen über sexuellen Missbrauch zugeschickt worden sein, die angeblich von der Berliner Zentrale der Zeugen Jehovas stammt. Deshalb habe ich mich am 20. April 2008 zum ersten Mal an die Staatsanwaltschaft gewandt, weil ich wissen wollte, ob das zutreffend und was geschehen ist. Diese Auskunft wurde mir sowohl beim ersten als auch beim zweiten Mal verweigert.

Jetzt schloss sich das Koblenzer Landgericht den Argumenten der Staatsanwaltschaft an und führte außerdem aus: „Demnach ist aber in jedem Fall Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt wird. Es müssen daher Tatsachen schlüssig vorgetragen werden, aus denen sich Grund und Umfang der benötigten Auskünfte ergeben (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 475 Rn. 2). Hier ist bereits nicht schlüssig vorgetragen worden, warum die begehrten Auskünfte benötigt werden. Denn tatsächlich hat der Antragsteller bislang nicht erklärt, was er mit den gewünschten Auskünften zu tun gedenkt und warum er auf diese Auskünfte angewiesen ist. Dass der Antragsteller ein blog betreibt, rechtfertigt es nicht, ihm alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die nach seiner Auffassung für ihn von Interesse sind.“

Akte wieder zu - und darin jene Anweisung, die niemand geprüft hat?

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Klug ist der, der das Unglück gesehen hat und sich dann verbirgt, die Unerfahrenen aber sind weitergegangen und müssen die Strafe erleiden" Spr. 22:3, NWÜ

Ob dieses Schreiben eine Fälschung ist oder nicht, weis ich nicht.

Frau Birleberg ist da schon weiter, da auf Ihrer Website die "Echtheit" schon "bestätigt" worden ist.

Aber folgende Überlegung lässt für mich nur einen Schluß zu:
Es gibt in Deutschland ca 2200 Versammlungen der Zeugen Jehovas. Das sind 2200 "Vorsitzführende Aufseher" - die sind zu mindestens 99% von Ihrer Sache persönlich überzeugt. Dazu gehört auch die Rechtstreue. Von den 99%, so glaube ich, würden mindestens 90% in Ihrer Überzeugung brutal erschüttert werden. Wenn davon auch nur 0,2% nicht den Anweisungen folgen würde, und diese Schreiben an die Staatsanwaltschaft übergeben, wären das immerhin noch 4 -
4 mögliche Zeugen.

Da die Rechtskommitees immer mindestens aus 3 Personen bestehen, und nicht unbedingt der Vorsitzführende Aufseher beteiligt sein muß, erhöht sich das Risiko auf 12-16.

Bei diesem wirkich brisanten Schreiben wäre das juristischer Selbstmord.

WOFÜR DAS RISIKO?

Die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften richten sich immer gegen die Täter. Das sind Menschen, keine juristischen Personen wie Organisationen.

Eine Organisation kann also keinen Schaden durch die Ermittlungsverfahren nehmen. Maximal der Ruf wird beeinträchtigt, weil es immer Menschen geben wird, die das Verhalten eines Einzelnen auf die gesamte Organisation münzen.

Diese Methode erinnert mich ein wenig an die Jungs von der "Christlichen Verantwortung".

Dieses Schreiben ist bestenfalls dazu geeignet, den Ruf des Verbreiters zu schädigen. Bitte prüfen Sie Hr. Tjaden, bevor Sie veröffentlichen. Sonst kommen Sie von einem Desaster ins nächste. Das muss doch nicht sein.


Für mich ist das eine Fälschung.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Gestern habe ich eine Nachricht von einem angeblichen Ex-Ältesten aus Hamburg bekommen. Er behauptet, dabei gewesen zu sein, als über die Umsetzung gesprochen worden ist. Solche Hinweise sind nur nützlich, wenn jemand mit seinem Namen zu seinen Aussagen steht. Außerdem habe ich mit angeblichen Ex-Ältesten schon so meine eigenen Erfahrungen gemacht (siehe "Staatsanwalt ermittelt"...

Anonym hat gesagt…

Man kann der WTG vieles unterstellen, aber auf Einhaltung der Rechtschreibregeln achten sie genauestens. Dieses Dokument enthält einige kleine Rechtschreib- und Kommafehler und aus diesem Grund ist für mich absolut klar, dass es sich bei diesem Pamphlet um einen schlechtgemachten Fake handelt. Der WTG-Briefkopf sieht übrigens auch vollkommen anders aus.

In einem Brief ist es nach den neuen Rechtschreibregeln freigestellt, ob man die Anrede groß oder klein schreibt. Höflicher ist die Großschreibung. In dem hier gezeigten Fake (und nichts anderes ist es) wird die Anrede 2x groß und mehrfach klein geschrieben. Das geht nun überhaupt nicht. Im Schlusssatz fehlt ein Komma hinter der Phrase: "Mit euch weiterhin ernstlich bemüht, Jehovas Willen zu tun, Eure Brüder....

Zwischen "anderslautende Gebote" und "obrigkeitlicher Gewalten", fehlt ein Leerzeichen.

Die Schreiberlinge von der WTG achten peinlich genau auf korrekte Rechtschreibung - das war schon immer so und wird auch so bleiben.

Und mindestens 3 Fehler in solch einem kurzen Dokument, unterlaufen den WTG-Schreibern nicht - zumal alles gegengelesen und gegenkorrigiert wird.

Kurzum: Ein schlechtgemachter Fake, der dem Ziele der Aufklärung in Sachen Zeugen Jehovas mehr schadet, als nutzt.

Dr. Satori.