Montag, 3. September 2018

Der neue Wachtturm

Arbeiten auch sie schon bald für
Thomas Resch?
Gehört einem Unternehmer aus Bayern

Quäle nie einen Mann mit guten Einfällen mit den Schriften der Zeugen Jehovas. Mit ausgefallenen Weltuntergängen kennt sich diese Sekte aus, aber wohl nicht mit ausgefallenen Ideen von Unternehmern wie Thomas Resch aus Bayern. Der ist einem "Bild"-Bericht zufolge von Zeugen Jehovas an seiner Haustür dermaßen genervt worden, dass er sich jetzt die Markenrechte an den Zeitschriften "Der Wachtturm" und "Erwachet" sicherte. 

Ob nun der abgewandelte Dichterspruch "Alle Druckmaschinen der Wachtturmgesellschaft stehen still, wenn Thomas Resch das will" gilt, muss sich noch erweisen. Die Sekte jedenfalls ist erst einmal aufgebracht, der Unternehmer ist guter Dinge. Er hofft auf ein Angebot der Zeugen Jehovas, das ihn nicht nervt.

"Unsere Zeitschriften drehen sich um die Bibel", behauptet die Wachtturmgesellschaft. Und nun um Thomas Resch...

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Damen und Herren des Springer Verlags haben sich mit dem Artikel nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Eine einfache Anfrage bei einem Sachverständigen für Markenrecht und der Artikel wäre komplett anders ausgefallen. Das aber hätte die Leser wohl weniger interessiert.

Die Namen "Wachtturm" und "Erwachet" sind zwar nicht als MARKEN eingetragen, unterliegen nach MarkenG jedoch dem sog. TITEL-Schutz. Eine spezielle Eintragung als Titel oder Marke ist nicht notwendig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Zeitschrift einen unterscheidungskräftigen "Werkstitel" trägt, was hier klar der Fall ist.

Die Titel "Wachtturm" und "Erwachet" dürften auch durch eine sog. "Verkehrsdurchsetzung" geschützt sein. Gemeint ist eine Befragung in der Bevölkerung, welche zeigen würde, dass die Titel in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt sind und grundsätzlich mit den Zeugen Jehovas und deren Publikationen in Verbindung gebracht werden.

Hinzu kommt, dass die Zeitschriften bereits seit 1897 unter der Schirmherrschaft der "Wachtturm-Gesellschaft" veröffentlicht wird (ein Zusammenschluss verschiedener gemeinnütziger Organisationen). Auch dies gewährt sog. "nicht eingetragene Schutzrechte" oder Benutzungsrecht.

"Bösgläubige Markenanmeldung"
Abgesehen vom Löschungs-Antrag kann die Wachtturm-Gesellschaft dem Unternehmer aus Niederbayern sogar eine Abmahnung wegen "Bösgläubiger Markenanmeldung" zustellen. Das passiert fast nie, weil der Nachweis der Bösgläubigkeit so gut wie unmöglich ist. Da der "clevere" Unternehmer jedoch freimütig darüber berichtet, dass er sich geärgert habe und die Anmeldungen gern nutzt, um die Zeugen Jehovas zu erpressen, haben wir es mit einem Musterfall von Bösgläubigkeit zu tun. Inklusive Marken-Anmeldung hätte im dieser "Streich" gut 8.000,00 Euro gekostet. Und auch nur dann, wenn er nicht noch ein Gericht um dessen Meinung bittet. Dann dürften seine Kosten (unabhängig vom Urteil) im mittleren 5-stelligen Bereich liegen.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

dass sich der unternehmer über die zeugen jehovas geärgert hat, ist doch kein indiz für seine bösgläubigkeit. als böse gläubig haben sich doch in seinem fall die zeugen jehovas verhalten. außerdem ist die wachtturmgesellschaft alles mögliche, aber nicht ausschließlich ein zusammenschluss gemeinnütziger organisationen. das beweisen doch die milliardengeschäfte in den usa.

Unknown hat gesagt…

Glückwunsch, sie haben ihren Kommentar fast vollständig vom Blogartikel der Kanzlei MIP Rechtsanwälte kopiert. Wer das fachlich saubere Original lesen mochte, hier geht es lang:https://www.m-ip.de/markenanmeldungen-aus-der-hoelle

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Das hätte der Kommentator eigentlich kenntlich machen müssen.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Allerdings unterliegt auch der zitierte Anwalt einem Irrtum. Den Zeugen Jehovas kann er seine Hilfe gar nicht anbieten, denn die sind nicht die Rechteinhaber. Er müsste also der Wachtturmgesellschaft in New York seine Dienste anbieten. Die gibt den "Wachtturm" und "Erwachet!" heraus, wie man unschwer dem jeweiligen Impressum entnehmen kann. Die Zeugen Jehovas verteilen die Zeitschriften nur-die Vertriebsmethoden sind einzigartig, belohnt wird man mit der Aussicht auf ein irdisches Paradies. Das hat kein anderes Medium zu bieten.