Montag, 7. März 2016

Gotteslästerung

Der bessere Weg: Anklage wegen Verleumdung

18. Februar 2016. Auch die Gerichts-Welt ist ungerecht. "Es besteht höchste Gefahr für das Kindeswohl, die Kinder sollen getauft werden", hat 2011 eine Verfahrensbeiständin aus Lüdinghausen an das Oberlandesgericht Hamm geschrieben. Ihr wahres Ziel war aber nicht die Lästerung des katholischen Glaubens, sondern: Sie wollte ein Wiedersehen von Bruder und Schwester, die sich zuletzt gesehen hatten, als das Mädchen noch ein Säugling war, mit allen ihr möglichen juristischen Mitteln verhindern. Darüber verfasste ich damals im Namen meines Jagdterriers Mike Tjaden einen spöttischen Text, weil mir zu einer ernsthaften Auseinandersetzung nicht mehr zumute war. Hier klicken

Gotteslästerung ist dieser Verfahrensbeiständin nie vorgeworfen worden, dafür jetzt aber einem Lehrer, ebenfalls aus Lüdinghausen. Der klebt auf die Heckscheibe Zitate aus der Bibel, die nachdenklich stimmen sollen. Beispiel: "Herr, du brichst Gegnern den Kiefer. Nun schlag ihnen auch die Zähne aus. Gebet nach Psalm 58 und 3". Hier klicken Die Verhandlung findet am 25. Februar vor dem Amtsgericht Lüdinghausen statt. Klage-Basis ist der § 166 StGB.

Die Staatsanwaltschaft Münster hätte es sich viel leichter machen können als mit diesem umstrittenen Paragraphen. Die weitaus bessere Methode wäre eine Anklage wegen Verleumdung gewesen. Dann hätte der Angeklagte beweisen müssen, dass Gott seinen Gegnern wirklich den Kiefer bricht. Denn bei Verleumdung gilt die umgekehrte Beweislast. Gott müsste deshalb auch nicht vor Gericht erscheinen, um hoch und heilig zu versichern, dass Kieferbruch nicht zu seinen Methoden gehört.

§ 166 StGB

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Geldbuße für Lehrer

Albert Voß verließ das Amtsgericht in Lüdinghausen am Donnerstag (25. 2. 2016) mit einem Lächeln. Die Richterin hatte ihn gerade wegen Gotteslästerung verwarnt. Außerdem muss der pensionierte Lehrer eine Geldbuße von 500 Euro zahlen, weil er immer wieder provozierende Sprüche auf sein Auto geklebt hatte. Voß will in die nächste Instanz gehen.

WDR 

Auf dem WDR-Foto verweist der Lehrer auf der Heckscheibe seines Autos auf Matthäus 15,4: "...wer aber Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."   

Sonntag, 14. Februar 2016

Bock erschossen

Gärtner bewaffnet

Die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit (EHS) erschießt in Dresden den Bock und bewaffnet den Gärtner, wenn der Honorarprofessor Ruthard Stachowske ein Referat hält. Dieses Mal am 23. Januar 2016. Da hat sich Stachowske mit dem Thema "Die suchtkranke Familie - Bestandsaufnahme" beschäftigt.

Deshalb erst einmal eine Bestandsaufnahme der Arbeit dieses Sozialpädagogen aus Reppenstedt bei Lüneburg: Er leitete von 1993 bis Anfang Juli 2011 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) und warb mit familienorientierter Drogentherapie, die um die neun Monate dauern sollte. Jugendämter warben mit. Zum Führungsteam gehörten Heidrun Girrulat und Arnhild Sobot.

Mütter, Väter und Kinder, die in die Einrichtung kamen, stellten sich schnell die Frage, warum viele der Klientinnen und Klienten bereits seit Jahren in der TG waren. Nur ein paar Monate war kaum jemand dort, es sei denn, jemand war geflüchtet oder von Stachowske gefeuert worden, weil kritische Fragen nicht besonders gefragt waren. Zu den Strafen gehörte auch die Isolation von Müttern, die ihr Zimmer nur verlassen durften, wenn die anderen - dazu zählten auch die eigenen Kinder - das nicht mitbekamen.

Als Stachowske seinen Job verlor, äußerte er auf seinen eigenen Internet-Seiten die Vermutung, er werde von der Kinderpornoindustrie und von der Schulmedizin verfolgt. Die TG wurde 2014 geschlossen. Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit blieb er, mit Heidrun Girrulat gründete er eine Therapiepraxis in Lüneburg. Arnhild Sobot, die bis dahin mit seltsamen Expertisen über Klientinnen und Klienten aufgefallen war und bei Gerichtsverhandlungen die TG-Therapiemethoden überhaupt nicht erklären konnte, schlüpfte in Hamburg unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe.

Für diese Kinder- und Jugendhilfe hat der deutsche Staat im Jahre 2009 7 Milliarden Euro ausgegeben. Tendenz steigend. Dennoch sterben jede Woche in Deutschland drei Kinder an Misshandlungen, 70 Kinder müssen nach Misshandlungen von Ärzten behandelt werden, obwohl viele dieser Familien von Jugendämtern oder anderen Einrichtungen betreut werden. Die beiden Berliner Rechtsmediziner Michael Tsokos und Saskia Guddat haben darüber ein Buch mit dem Titel "Deutschland misshandelt seine Kinder" geschrieben.

Dieses Buch hat Ruthard Stachowske am 23. Januar 2016 bei seinem Vortrag in Dresden erwähnt. Nicht erwähnt hat er seine eigenen Methoden zu TG-Zeiten. Seinen Doktortitel erwarb er mit Hilfe eines Doktorvaters von der ebenso privaten wie anthroposophischen Universität Witten-Herdecke. Der Esoterik huldigte Stachowske auch in der TG, bis seine Methoden 2011 von den Kostenträgern verboten wurden.

Als Literatur empfiehlt dieser Sozialpädagoge seinen Zuhörerinnen und Zuhörern vier Bücher von sich selbst, eins von Arnhild Sobot und ein Buch, bei dem Heidrun Girrulat eine der Autorinnen ist. Man kennt sich eben. In seinem Referat zitiert Stachowske aus Zeitungsberichten über schlimme Fälle aus dem Drogenmilieu. Das hat er auch schon als TG-Leiter so gemacht. Starb irgendwo ein Kind, witterte er sogleich Gefahr für die Kinder, die in seiner Einrichtung waren. Dazu merkte ein Gutachter an, dass mehr und Konkretes zu einem Einzelfall diesem Manne nicht zu entlocken sei...

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