Montag, 21. Februar 2011

Papst angezeigt

21. Februar 2011
Sekten-Anwalt als Fürsprecher für Heimkinder und Missbrauchsopfer?

"Inzwischen musste ich leider feststellen, dass Du auf dem Weg bist, all das, woran Du früher geglaubt hast, in der Öffentlichkeit mies zu machen und die Frau, die Dir lange Vorbild war, in den Schmutz zu ziehen. Du verrätst damit nicht nur Deine ehemaligen Freunde, die Du ziemlich übel verleumdest, sondern auch Dich selbst. Gegenwärtig kommst Du Dir vielleicht wichtig vor, weil ein bisschen Scheinwerferlicht auf Dich fällt; doch wenn die Lampen wieder ausgehen, wird Dir Deine erbärmliche Rolle eines Tages bewusst werden."

Hat ein Rechtsanwalt aus Marktheidenfeld am 29. Oktober 2003 an einen Aussteiger aus der Sekte "Universelles Leben" geschrieben. Die wird geleitet von der "Prophetin" Gabriele Wittek, die nach ihren Angaben ihren religiösen Auftrag von Jesus bekommen hat. Angeblich verkörpert sie das "absolute Gesetz". Ergo: Es handelt sich um ein totalitäres System, das nach Auffassung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen ihre Mitglieder finanziell aussaugt und psychisch schädigt. In jüngster Zeit ist es still geworden um diese "Prophetin".

Doch dieser Sekten-Anwalt haut wieder auf die Pauke. Vor einer Woche hat er vor dem Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag Strafanzeige gegen Papst Benedikt XVI. erstattet. Die seit Mitternacht im Netz stehende deutsche Übersetzung kursiert bereits unter ehemaligen Heimkindern.

Die Strafanzeige umfasst 59 Seiten und ist gegliedert in "Das angsterregende Kirchenregiment", "Das mörderische Kondomverbot" und "Die Schirmherrschaft über die Sexualdelikte des Klerus".

Strafanzeigen gegen Päpste sind nichts Neues. Johannes Paul II. wurde am 5. März 2002 wegen des Kondom-Verbotes "Anstiftung zur schweren Körperverletzung" vorgeworfen, zwei Briten forderten im April 2010 die Festnahme von Benedikt XVI, sobald dieser englischen Boden betreten habe.

Sogar Jesus soll den Papst schon verklagt haben. Und zwar am 26. März 2010 wegen "sexuellem Missbrauch". Behauptet ein Niedersachse, der auf seinen Internet-Seiten versichert "Ich, Jesus Christus, bin mit dem Namen Ralph Schulze in Sarstedt wiedergeboren".

Ob ausgerechnet ein Sekten-Anwalt, der sonst totalitäre religiöse Systeme verteidigt, ein geeigneter Fürsprecher für ehemalige Heimkinder und Missbrauchsopfer sein kann, ist die eine Frage. Die andere Frage ist: Kann über solch einen Strafantrag überhaupt verhandelt werden? Grundsätzliche Zweifel daran hat Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck am 14. April 2010 in einem Gespräch mit Deutschlandradio Kultur geäußert. Kaleck ist auch Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights. Der müsste es eigentlich wissen.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

[ Dienstag, 22. Februar 2011 ]

[ Mail von Martin Mitchell in Australien an Heinz-Peter Tjaden in Deutschland, eine Mail die aber nicht zugestellt werden konnte. ]


Dies ist eine automatisch generierte Nachricht des E-Maildienstes von Arcor.
(Postfix auf mail-in-14-z2.arcor-online.net.)
Die von Ihnen versendete E-Mail konnte nicht zugestellt werden.

): permission denied. Command output: maildrop: maildir
over quota.


An:
Heinz-Peter Tjaden
"hwilmers@arcor.de"


Sehr geehrter Herr Tjaden.

Re: »Papst angezeigt --- 21. Februar 2011 --- Sekten-Anwalt als Fürsprecher für Heimkinder und Missbrauchsopfer?« @ http://zeugenjehovas.blogspot.com/search/label/Strafanzeige

Ich bin entäuscht in Sie.

Sind Sie selbst auch Jurist und mit Jurisprundenz befasst ?

Was auch immer Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer sonst noch ist oder was auch immer seine Glaubensbekenntnisse sein mögen, er ist erst einmal Rechtsanwalt und Jurist, genauso wie sein Kollege Dr. Gerd-Joachim Hetzel auch.

1.) Werfen Sie dem Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer persönlich ebenso Antisemitismus vor ?

2.) Werfen Sie dem Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer persönlich ebenso Verfassungswidrigkeit vor ?

3.) Werfen Sie dem Rechtsanwalt Dr. Gerd-Joachim Hetzel persönlich ebenso Antisemitismus vor ?

4.) Werfen Sie dem Rechtsanwalt Dr. Gerd-Joachim Hetzel persönlich ebenso Verfassungswidrigkeit vor ?

5.) Wie auch immer dem sein mag, was haben Ihre persönlichen Vorwürfe mit der von seiten der Anwaltskanzlei Dr. Christian Sailer beim Internationalen Strafgerichtshof eingereichten juristisch fundierten Strafanzeige gegen den Papst, bzw. Dr. Joseph Ratzinger zu tun ?

6.) Was haben Ihre persönlichen Vorwürfe und Voreingenommenheiten gegen bestimmte Rechtsanwälte mit diesem Thema überhaupt zu tun ?

7.) In wiefern veringern Ihre persönlichen Vorwürfe und Voreingenommenheiten gegen bestimmte Rechtsanwälte die juristische Validität des gegen den Papst eingeleiteten Strafverfahrens vor dem Internationalen Strafgerichtshof ?

...fragt hier ein völlig objektiver Australier, der keiner Sekte angehört und auch selbst keiner „etablierten“ Religionsgemeinschaft nachläuft.

Im Übrigen hat das von dieser Anwaltskanzlei gegen den Papst eingeleitete Strafverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof überhaupt nichts mit ehemaligen Heimkindern zu tun, noch ist die Anwaltskanzlei von ehemaligen Heimkindern engagiert oder für irgend einen Zweck überhaupt beauftragt worden. Gleiches trifft auch, soweit ich weiß, auf Opfer sexueller Gewalt zu.

Hier, u.a., können Sie sich informieren und vielleicht auch selbst eines besseren belehren was Ihr momentaner Attitüde zu dieser gegen den Papst eingeleiteten Strafanzeige betrifft, was die Hintergründe dieser Anzeige sind, und ebenso was die Mandatschaft der Kanzlei Dr. Christian Sailor betrifft soweit diese öffentlich bekannt ist.

A.) ( benötigt gute Englisch-Kentnisse )
http://www.thedailybeast.com/blogs-and-stories/2010-04-01/take-him-to-court/
http://www.geoffreyrobertson.com/
http://www.abc.net.au/news/stories/2010/09/16/3013313.htm
http://blog.booktopia.com.au/2010/09/30/the-case-of-the-pope-by-geoffrey-robertson-qc/

B.) http://www.giordano-bruno-stiftung.de/pm_221210.pdf ( mit besonderem Hinweis auch auf den Abschlussparagraph auf Seite 2 dieses Dukuments ).

Mit freundlichen Grüßen aus dem Lande Down Under.

Martin Mitchell
( Ehemaliges Heimkind in evangelischen Institutionen; Jg. 1946 )

Anonym hat gesagt…

Den Papst mit seiner angeblichen Religionsfreiheit könnte man auch als Lügner bezeichnen, denn er lässt durch katholische Mobbingspezialisten (Sektenbeauftragte) , die oftmals daherkommen wie eine „Religionspolizei“, religiöse Minderheiten diffamieren und über sie das verleumderische Schimpfwort „Sekte“ verbreiten. Das ist Papst und seine Konsorten !

Anonym hat gesagt…

So der Katholik Heinz-Peter Tjaden verteidigt seinen 'unfehlbaren' Chef. indem er die klagenden Anwälte verscht zu diskreditieren?
Am besten jeder liest die Klage selbst, um sich ein Bild über deren Berechtigung zu machen:
http://www.kanzlei-sailer.de/papst-strafanzeige-2011.pdf

(Zusammenfassung auf den letzten drei Seiten)

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

So ist das also und riecht sehr nach Skandal: Ich bin von einem envangelischen Pfarrer getauft worden und der hat mich so zu einem Katholiken gemacht. Upps. Die machen mit Kindern offenbar, was sie wollen...

:-))))

Martin Mitchell hat gesagt…

Ich möchte Euch alle - die werte Leserschaft - in diesem Zusammenhang auch unbedingt auf meinen gestrigen Blogbeitrag @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/02/die-klage-im-internationalen.html hinweisen: »Die Klage im Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen Benedikt. Es ist nichts zu diesem Thema in den deutschsprachigen Medien zu finden.«

Martin Mitchell hat gesagt…

Schon im Jahre 2005 stand der Name Joseph Ratzinger als DEFENDANT ( „Beklagter / „Mitangeklagter“ / „Nebenbeklagter“ ) in einem „ZIVILVERFAHREN“ – einem Gerichtsverfahren in dem es letztendlich um sehr hohe Entschädigungssummen ging ! ( d.h. in diesem Falle, im Jahre 2005, soweit ich es verstehe, eine „SCHADENERSATZKLAGE“ ! ) – in Zusammenhang mit „sexuellem Missbrauch von Knaben“ und „Vertuschung“ dieser Delikte auf der Anklageliste eines texanischen Gerichts --- und Joseph Ratzinger dessentwegen - weil er Papst Benedikt XVI. sei - „'Schutz' bei George Bush“ „suchte“.

Warum hielt der „Beklagte / „Mitangeklagte“ / „Nebenbeklagte“ DEFENDANT Joseph Ratzinger es für notwendig dessentwegen bei George Bush „Immunität“ vor „gerichtlicher Verfolgung“ zu ersuchen ?

Meint Joseph Ratzinger über dem Gesetz zu stehen und sich nicht wie jeder andere Sterbliche auch vor Gericht verantworten zu brauchen ?

Warum stellt er sich nicht einfach dieser Investigation ? – Ist doch keine Inquisition.

Gleiches gilt, meines Erachtens, SOGAR NOCH VIEL MEHR SO was das jetzt eingeleitete „STRAFVERFAHREN“ gegen Joseph Ratzinger wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag betrifft.

alexander hat gesagt…

Den Papst mit seiner angeblichen Religionsfreiheit könnte man auch als Lügner bezeichnen,denn er lässt durch katholische Mobbingspezialisten (Sektenbeauftragte), die oftmals daherkommen wie eine „Religionspolizei“, religiöse Minderheiten diffamieren und über sie das verleumderische Schimpfwort „Sekte“ verbreiten. Das ist Papst und seine Konsorten!

Die Anwälte fühlen sich dem Universellen Leben verbunden. Aber diese Klage hat mit dem Universellen Leben nichts zu tun. Die Anwälte handeln hier ausschließlich für die Opfer.