Freitag, 16. November 2007

Fax an Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Herrn Rechtsanwalt Armin Pikl, Talstraße 9, 57648 Unnau-Stangenrod, und gegen Herrn Richard E. Kelsey, Vorstand der Wachtturmgesellschaft, 65618 Selters, wegen versuchten Betruges (§ 263 StGB) und wegen Verleumdung (§ 186 StGB) sowie aller weiteren infrage kommenden Straftaten. 

Begründung: Als Autor des Internet-Portals www.readers-edition.de habe ich am 13. August 2007 einen Artikel über die Zeugen Jehovas verfasst, die daraufhin mit Herrn Armin Pikl einen Anwalt einschalteten. Dieser warf mir mit Schreiben vom 4. September 2007 zwei falsche Tatsachenbehauptungen vor, die ich zurücknehmen sollte. Dafür setzte mir Herr Pikl eine Frist bis zum 21. September 2007 und stellte mir bei einem Gegenstandswert von 11 000 Euro 755,99 Euro in Rechnung. In ähnlicher Weise ging Herr Pikl gegen das Internet-Portal www.readers-edition.de vor. Die von den Zeugen Jehovas beanstandeten Passagen wurden dort daraufhin gestrichen. So musste der öffentliche Eindruck entstehen, ich hätte Falsches geschrieben. Allerdings sind diese Passagen nicht nur in meinen Artikel für www.readers-edition eingeflossen, sie stehen auch in meinem blog http://zeugenjehovas.blogspot.com und in meinem Buch “Wir sind Gottes Volk”, erschienen bei www.lulu.com. 

Darauf habe ich Herrn Pikl bereits am 5. September 2007 hingewiesen. Gleichwohl gingen die Zeugen Jehovas weder gegen meinen blog noch gegen mein Buch in gleicher Weise vor. Ich schrieb deshalb diesen Beitrag für blog, Buch und die Internet-Portale www.sajonara.de und www.onlinezeitng24.de, der bis heute unwidersprochen im Netz und in meinem Buch steht: „Die Zeugen Jehovas haben mit Armin Pikl aus Unnau einen Anwalt eingeschaltet, der von mir wegen meines Artikels ´Schlimme Fälle keine Einzelfälle´ die Unterlassung von ´zwei unwahren Tatsachenbehauptungen´ fordert (Schreiben vom 4. September 2007). Die erste lautet: ´Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt sich zu trennen.´ Dazu schreibt Anwalt Armin Pikl: ´Die Behauptung, die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas - vertreten durch die örtlichen Ältesten - fordere ihre Mitglieder auf, sich von aus der Religionsgemeinschaft ausgeschiedenen Familienmitgliedrn zu trennen, ist unwahr. Eine solche Vorgehensweise ist der Lehre meiner Mandantschaft völlig fremd und widerspicht den biblischen Geboten, wie sie von meiner Mandantschaft vertreten werden. Gemäß ihrem Bibelverständnis bestehen die familiären Verpflichtungen auch dann weiter, wenn sich ein einzelnes Glied der Familie entschließt oder durch seine Handlungsweise zum Ausdruck bringt, dass er kein Zeuge Jehovas mehr sein möchte. Meine Mandantschaft würde aufgrund dieses Verständnisses niemals einer verheirateten Person zur Trennung raten.´ Zitat aus "Ärzteblatt" Erstes Problem: Bei der angeblich ´falschen Tatsachenbehauptung´ handelt es sich in meinem Artikel um ein Zitat aus dem ´Deutschen Ärzteblatt´ vom 18. Januar 2002. Außerdem habe ich in Beratungsgesprächen noch viel Schlimmeres gehört. Zudem schreibt das Ärzteblatt nicht ´fordern´, sondern nahe legen. Als zweite ´falsche Tatsachenbehauptung´ führt der Anwalt der Zeugen Jehovas an: ´Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.´ Keine automatische Annulierung Dazu Armin Pikl: ´Auch diese Behauptung ist unwahr. Die religiöse Lehre meiner Mandantschaft kennt überhaupt keinen Grund, der eine automatische Annulierung der Ehe zur Folge hätte. Religiös unterschiedliche Ansichten sind gemäß dem biblischen Verständnis meiner Mandantschaft keinesfalls ein Grund zur Trennung vom Ehepartner. Die Ehebande werden auch nicht dadurch aufgelöst, dass einer der Ehepartner gegen die religiöse Lehre meiner Mandantschaft verstößt oder es vorzieht, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen. Der in der Religionsgemeinschaft verbleibende Ehepartner hat vor Gott weiterhin die Pflicht, seinen Ehepartner zu lieben und für ihn Sorge zu tragen. Dazu heißt es in der Literatur meiner Mandantschaft schon seit jeher: ´Gottes Gesetz gestattet einem Ehepartner nicht, seinen Ehegenossen zu entlassen, weil ihm die Gemeinschaft entzogen wurde oder er abgefallen ist.`(Der Wachtturm, 15. Januar 1953, Seite 63). Zu wenig zitiert Auch hier gilt: Die angeblich „falsche Tatsachenbehauptung“ stammt aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ vom 18. Januar 2002. Und aus dem "Wachtturm" vom 15. Januar 1953 hätte Anwalt Armin Pikl getrost etwas mehr zitieren dürfen, dies zum Beispiel: "Wir leben nicht unter theokratischen Nationen, wo solche (ausgeschlossenen) Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleische ausgerottet werden können, weil sie von Gott und seiner theokratischen Ordnung abgefallen sind..." 

Die steht der Menschheit nach Lehre dieser Glaubensgemeinschaft noch bevor... Nichts unternehmen wollen die Zeugen Jehovas gegen meine Schilderungen von Rund-um-die-Uhr-Bewachungen von Kranken, die möglicherweise eine Bluttransfusion benötigen und von toten Kindern, die zu Märtyrern erklärt werden. Kann aber noch kommen, kündigt Anwalt Armin Pikl an: "...enthält der streitgegenständliche Beitrag über meine Mandantschaft weitere Unrichtigkeiten und Unwahrheiten. Da diese jedoch überwiegend als Meinungsäußerung formuliert sind, verzichtet meine Mandantschaft zu diesem Zeitpunkt darauf, diese zu rügen." 

Und nun? Soll ich bis zum 21. September 2007 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und an den Anwalt 755,99 Euro zahlen. Darauf hat er von mir die Antwort bekommen, dass er doch auch gleich gegen mein Buch "Wir sind Gottes Volk" vorgehen sollte, denn dort stehen die gleichen Sätze. Armin Pikl jedenfalls habe ich versichert: "Ich bin Ihnen immer gern behilflich." Nur: Die Unterlassungserklärung unterschreibe ich nicht. Beitrag Ende Von Readers Edition bekam ich am 12. September 2007 diese mail: „Lieber Herr Tjaden, ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir die Passage ´Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt, sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.´ aus Ihrem Text http://www.readers-edition.de/2007/08/13/zeugen-jehovas-schlimme-faelle-keine-einzelfaelle aufgrund einer anwaltlichen Unterlassungsklage der Zeugen Jehovas, die darin eine ´unwahre Tatsachenbehauptung´ sehen, entfernt haben. Mit freundlichen Grüßen Felix Kubach Redaktion Readers Edition“ 

Bei Readers Edition hatte Herr Pikl also einen Erfolg erzielt, bei mir nicht. Danach herrschte Schweigen, ich hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und die Gebühr zahlte ich auch nicht, weil eine derartige Zahlung ganz offenbar ein unzulässiger Eingriff in mein Vermögen gewesen wäre. Keine Reaktion von Herrn Pikl und den Zeugen Jehovas gab es auch auf einen offenen Brief, den ich am 30. Oktober 2007 auf http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlichte: „Sehr geehrter Herr Pikl, mit Schreiben vom 4. September 2007 haben Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserkärung mitsamt Kostennote in Höhe von 755,99 Euro zukommen lassen. Verpflichten sollte ich mich bis zum 21. September 2007, zwei Behauptungen aus meinem Artikel "Zeugen Jehovas: Schlimme Fälle keine Einzelfälle", erschienen am 13. August 2007 auf www.readers-edition.de, nie wieder aufzustellen. Dabei handelte es sich um Zitate aus dem "Deutschen Ärzteblatt", die seit über fünf Jahren im Netz zu finden sind. Ich teilte Ihnen postwendend mit, dass ich diese Unterlassungsverpflichtungserklärung keinesfalls unterschreiben würde und wies Sie darauf hin, dass ich die besagten Zitate auch in meinem Buch "Wir sind Gottes Volk" und in meinem blog http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlicht hatte. Darauf gab es von Ihnen als Anwalt der Zeugen Jehovas keine Reaktion. Na ja, dachte ich mir, Herr Pikl wartet erst einmal den 21. September 2007 ab und informiert dann den sowohl ´treuen´ als auch ´verständigen´ Sklaven in Selters über meine Beharrlichkeit, die m. E. zu einer Einstweiligen Verfügung nebst Klageankündigung hätte führen müssen. Doch das Schweigen Ihrerseits hielt an - bis heute. Darum rufe ich Ihnen ein fröhliches ´Erwachet!´ zu, das die Wachtturmgesellschaft gern mit ein paar Fragen im nächsten ´Wachtturm´ publizieren darf. Als Fragen schlage ich vor: Was tun wir, wenn jemand behauptet, dass der ´treue und verständige Sklave´ auch Schlimmes tut? Antwort: Wir schalten gemäß der biblischen Anordnung ´Richtet nicht, auf das Ihr nicht gerichtet werdet´ einen Anwalt ein, der den Posaunen von Jericho ähnelnd demjenigen, der sich traut, so etwas zu behaupten, beibringt, wie zudem die Geschichte von der gefallenen Stadt Babylon aus heutiger Sicht zu verstehen ist. Was tun wir, wenn solcherlei Vorgehen keine Früchte (siehe Bergpredigt) trägt? Antwort: Gemäß der biblischen Gewissheit, dass der Vater der Zeugen Jehovas sowohl im himmlischen als auch im irdischen Paradies alles sieht, nehmen wir die ´Wachtturm´-Brille ab, die uns ansonsten alles so Verwerfliche in dieser Welt zeigt, und können zwar ´Erwachet´ nicht mehr so ganz entziffern, aber es wird kommen Tag und Stunde, an dem der sowohl ´treue´ als auch ´verständige Sklave´ mit den Löwen bei den Lämmern liegen wird - und dann ist eben ein Schriftstück versehentlich einmal liegen geblieben, wie wir lagern an des Paradieses Oasen ohne Unterlass und ohne Unterlassungserklärungen.“ 

Dass es auch auf diesen offenen Brief bis heute keine Reaktion der Zeugen Jehovas oder ihres Anwaltes gegeben hat, muss ich wohl nicht mehr betonen. Augenscheinlich handelte es sich bei dem anwaltlichen Schreiben vom 4. September 2007 lediglich um einen Einschüchterungsversuch und um den Versuch, meine Glaubwürdigkeit als Redakteur zu beschädigen. Außerdem ist Herrn Pikl wohl von Anfang an klar gewesen, dass er bei mir auf juristischen Granit beißen würde.

Freitag, 12. Oktober 2007

Fragen an...

...das Bündnis für Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Interview geführt mit einer Initiative, die sich für die Kinderrechte bei den Zeugen Jehovas einsetzt. Beim Stöbern im Netz finde ich nun unendlich viele Hinweise auf Gewalt gegen Kinder in dieser Glaubensgemeinschaft. Sie werden gezüchtigt, wenn sie in den Versammlungen nicht still sitzen, müssen ebenfall still sitzend an dreitägigen Kongressen teilnehmen, Kinder, die wegen der Verweigerung von Bluttransfusionen gestorben sind, werden als Märtyrer eingestuft. Haben Sie sich mit dem Thema beschäftigt, wenn ja, zu welchen Erkenntnissen sind Sie gekommen?

Diese mail habe ich am 6. August 2007 abgeschickt, beantwortet wurde sie nicht.

Das Bündnis für Kinder

...das Bundesfamilienministerium, Referat 501, Grundsatzangelegenheiten, Extremismusprävention

1. Die "Ärztezeitung" berichtet am 26. August 2005 über eine 32-jährige Zeugin Jehovas, die im Landauer Krankenhaus ein gesundes Kind zur Welt gebracht hat, selbst aber gestorben ist, weil sie eine erforderliche Bluttransfusion aus Glaubensgründen ablehnte. Dazu soll die Staatsanwaltschaft gesagt haben: "Die Mediziner haben sich richtig verhalten. Hätten sie der Patientin gegen ihren Willen Blutkonserven gegeben, hätten sie sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht." Ist das zutreffend?

2. In unserem Grundgesetz steht an allererster Stelle, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Gehört dazu nicht auch das Recht auf körperliche und seelische Unversehrheit, die für das Kind nach dem Tod seiner Mutter doch wohl gefährdet sein dürfte?

3.Das Österreichische Fernsehen hat vor Jahren den Beitrag "Ein Kind ist tot" ausgestrahlt. Thema war ein Junge, der in einem Linzer Krankenhaus verblutete, weil seine Eltern zu den Zeugen Jehovas gehörten. Vor laufender Kamera sagte der Professor, der dieses Kind sterben lassen musste, dass ihm das nie wieder passieren würde. Lieber gehe er ins Gefängnis, als noch einmal so zu handeln. Stärkt der deutsche Gesetzgeber solchen Ärzten den Rücken?

4. Neuerdings nutzen die Zeugen Jehovas für ihre Mitgliederwerbung die Tatsache, dass diese Glaubensgemeinschaft in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt worden ist. Können Sie kurz und knapp erklären, wie man diesen Status bekommt und was dabei nicht von Interesse ist?

10. September 2007
Antwort des Bundesfamilienministeriums

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihr Schreiben vom 7.9.07 habe ich zuständigkeitshalber an die Pressestelle
des BMJ (Bundesministerium für Justiz) weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Margret Mager
Referat 501
Grundsatzangelegenheiten,
Extremismusprävention
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

14. September 2007

Keine Antworten - aber Urteil

Das Bundesjustizministerium hat mit Hinweis auf die Gewaltenteilung eine ausführliche Beantwortung meiner Fragen abgelehnt. Hingewiesen wurde ich auf einen Beschluss, den ich hier in Auszügen veröffentlicht habe, außerdem formulierte ich am 17. September 2007 meine Fragen an das Bundesjustizministerium neu:

1. Neuerdings nutzen die Zeugen Jehovas für ihre Mitgliederwerbung die Tatsache, dass diese Glaubensgemeinschaft in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt worden ist. Können Sie kurz und knapp erklären, wie man diesen Status bekommt und was dabei nicht von Interesse ist?
2. Zeugen Jehovas lehnen bestimmte Bluttransfusionen ab, sogar wenn sie damit ihr Leben riskieren. Ärzte berichten, dass sie so in einen Gewissenskonflikt gestürzt werden. Müssen Ärzte a) bei erwachsenen Zeugen Jehovas deren Entscheidung akzeptieren, gilt das b) auch für die Kinder von Zeugen Jehovas?
3. Wenn ein Arzt Handlungsspielraum hat, was muss er dann beachten?
4. Gibt es von Ihrem Ministerium einen Ratgeber oder einen Ansprechpartner für solche Situationen, in denen es auf jede Minute ankommen kann? Oder: Bei wem können sich Ärzte schlau machen?

Antwort des Justizministeriums

Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung), muss rechtstreu sein.
- Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.
- Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem
staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter
sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.

Das Bundesministerium der Justiz nimmt zu konkreten Einzelfällen keine Stellung und ist auch nicht zu einer Rechtberatung befugt. Eine Beratungsstelle für Ärzte gibt es beim Bundesministerium der Justiz nicht.

Dr. Isabel Jahn

zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2007

Montag, 1. Oktober 2007

Gesundbeterfall

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Oktober 1971, zwei Auszüge:

Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen läßt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie begründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf; das durch die Strafdrohung geschützte Rechtsgut will auch er wahren. Er sieht sich aber in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen. Ist diese Entscheidung auch objektiv nach den in der Gesellschaft allgemein herrschenden Wertvorstellungen zu mißbilligen, so ist sie doch nicht mehr in dem Maße vorwerfbar, daß es gerechtfertigt wäre, mit der schärfsten der Gesellschaft zu Gebote stehenden Waffe, dem Strafrecht, gegen den Täter vorzugehen. Kriminalstrafe ist - unabhängig von ihrer Höhe - bei solcher Fallgestaltung unter keinem Aspekt (Vergeltung, Prävention, Resozialisierung des Täters) eine adäquate Sanktion. Die sich aus Art. 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muß zu einem Zurückweichen des Strafrechts jedenfalls dann führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber die kriminelle Bestrafung, die ihn zum Rechtsbrecher stempelt, sich als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde.

Die Pflichten, welche der Beschwerdeführer gegenüber seinen Kindern hat, würden selbstverständlich zu einer anderen Beurteilung führen...

Der gesamte Beschluss

geschrieben am 17. September 2007

Dienstag, 11. September 2007

Ins Netz gegangen


Debatte über den Fundamentalismus


Die Zeugen Jehovas benutzen eine eigene Bibel-Übersetzung. Was aber steht in der Bibel, die wir kennen?
www.bibelzitate.de

Ein erschreckender Beitrag über einen Selbstmord
Hier anschauen

Kinder bei den Zeugen Jehovas
Informationen nicht nur für Lehrer

Freitag, 7. September 2007

Unfassbar

Wie kürzlich eine 32jährige Zeugin Jehovas, die im Krankenhaus Landau an der Isar verblutete (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Sie hatte ein gesundes Kind geboren und Nachblutungen bekommen, die die Entfernung der Gebärmutter und Bluttransfusionen erforderlich machten. Die Übertragung von Blut aber lehnte die zweifache Mutter ab, das hatte sie auch in ihrem Mutterpaß vermerkt.

"Für die Klinikmitarbeiter war es ein Drama, der jungen Mutter nicht helfen zu dürfen", sagt Chefarzt Dr. Bernd Probach. Die Staatsanwaltschaft bestätigt: "Die Mediziner haben sich richtig verhalten. Hätten sie der Patientin gegen ihren Willen Blutkonserven gegeben, hätten sie sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht."

Ärztezeitung, 26. August 2005

Freitag, 17. August 2007

Faschisten verfolgen und ermorden ZJ

Zeugen Jehovas - oder Tjadens unerträglicher Ton

"Herr Tjaden äußert sich hier in unerträglicher Weise über die Opfer des NS - Regimes", hat jemand zu meinem heiß diskutierten Artikel "Zeugen Jehovas zerstören Familien" geschrieben. Schreckliche historische Wahrheit ist: 6000 Zeugen Jehovas wurden von den Hitlerfaschisten in Konzentrationslager verschleppt, 2000 starben.


Eine Mitschuldige fand die Wachtturm-Gesellschaft 1988 in ihrem Buch "Die Offenbarung - Ihr großartiger Höhepunkt ist nahe!": "Da Intrigen von katholischer Seite Hitler zur Machübernahme in Deutschland verholfen haben, ist der Vatikan am Tod von sechs Millionen Juden, die während der schrecklichen Judenverfolgung der Nationalsozialisten starben, mit schuld." (Seite 271) Und auf Seite 270 hieß es: "...die Hände der (katholischen, der Verf.) Kirche triefen vom Blut Hunderter von Zeugen, die hingerichtet wurden."


Einmal abgesehen davon, dass die Wachtturmgesellschaft die der Menschheit angeblich bevorstehenden Katastrophen als "großartigen Höhepunkt" bezeichnet hat, verwundert doch auch, dass eine Glaubensgemeinschaft, die sich derart über die katholische Kirche äußert, jedes Wort von Kritikern auf die Goldwaage legt.


Rückblende: Berlin-Wilmersdorf, 25. Juni 1933: Der amerikanische Präsident der Zeugen Jehovas, Rutherford, ist nach Deutschland geeilt, mit der deutschen Spitze der Glaubensgemeinschaft verfasst er einen Brief, der vor wehenden Hakenkreuzfahnen und nach Absingen des Deutschlands-Liedes verlesen wird. Darin heißt es, dass es keinen Gegensatz zwischen den "hohen ethischen Zielen und Idealen" der Zeugen Jehovas und Idealen der "nationalen Regierung bezüglich der Verhältnisse des Menschen zu Gott" gebe, zurück gewiesen werden müsse die "Verleumdung, Bibelforscher (Name der Zeugen Jehovas bis 1931, der Verf.) würden durch die Juden unterstützt." Das Schreiben endet mit: "Unter Berufung auf die angeblich harte Sprache unserer Literatur erfolgten einige Verbote unserer Bücher...Der beanstandete Inhalt der Bücher (nimmt) doch nur Bezug auf Zustände und Handlungen im Anglo-Amerikanischen Weltreich - speziell England - und daß dieses doch für den Völkerbund und die auf Deutschland gelegten ungerechten Verträge und Lasten verantwortlich zu machen ist. Das im obigen Sinne unserer Literatur Gesagte richtet sich doch - einerlei, ob in finanzieller, politischer oder ultramontaner Beziehung - gegen die Bedrücker des deutschen Volkes und Landes, aber doch nicht gegen das sich gegen diese Lasten sträubende Deutschland, so daß die erfolgten Verbote absolut unverständlich sind."


Wut wird immer größer

Doch es ist bei dem Verbot geblieben und die Wut der amerikanischen Wachtturmgesellschaft wurde von Jahr zu Jahr größer: "Unter allen Stolzen, Anmaßenden, Vermessenen und Ruchlosen der Erde ragt die römisch-katholische Hierarchie als der Leitbock der bösartigen Bockklasse hervor. Er ist frech und geht mit anderen hochfahrend um.


Diese verruchte Organisation macht nun energisch äußerste Anstrengungen, die Herrschaft über die Vereinigten Staaten und Britannien zu erlangen. Wie wahr ist doch die Weissagung des Herrn: 'Hoffart geht dem Sturze, und Hochmut dem Falle voraus'; und das wird in Harmagedon auch ihr Ende sein (Sprüche 16:18).


In früheren Zeiten müssen einige aufrichtige Menschen in der römisch-katholischen Hierarchie gewesen sein; heutzutage aber ist diese Institution gänzlich politisch geworden und bedient sich allerhand Betrügereien und Täuschungen zur Erlangung vollständiger Gewalt über das Volk. Dieses verruchte System erhebt jetzt nicht einmal den Anspruch, die Wahrheit des Wortes Gottes zu lehren und hat viele seiner früheren Lehren aufgegeben. Nach Macht steht jetzt ihr gieriges, ehrsüchtiges Verlangen und wie die Schrift erklärt, sind solche Leute aufgeblasen und wissen nichts von Jehovas Vorhaben (1. Tim. 6:4). Die römisch-katholische Hierarchie ist des Teufels Hauptwerkzeug auf der Erde; aber seine Organisation ist dem Untergang geweiht, und darin sind alle die eingeschlossen, die gegen Gott sind." ("Goldenes Zeitalter", 1. Februar 1937)


"Mein Kampf" zeugt von "geschichtlichem Wissen"

Genau zwei Monate später wurde in dieser Zeitschrift ein Brief eines deutschen Zeugen Jehovas an Hitler veröffentlicht, der mit der Anrede "An den Führer und Reichskanzler Herrn Adolf Hitler" begann und diese Passage enthielt: "Das wiederholte Studium Ihres Buches ´Mein Kampf´ bestärkte mich, denn ich sagte mir, dieses Buch zeugt von einer Erfahrung und von einem geschichtlichen Wissen, dass der Schreiber desselben meine Ausführungen unbedingt verstehen muss."


Hitler erfahren, Hitler als Geschichtskenner? Geschrieben hat dieser Völkermörder "Mein Kampf" bekanntermaßen 1924 während seiner Festungshaft in Landsberg, Co-Autor war Rudolf Heß. Ausgangspunkt waren die Protokolle der Weisen von Zion, die eine jüdische Weltverschwörung witterten. Doch: Schon damals war bekannt, dass es sich um eine Fälschung handelte...


Brief noch einmal veröffentlicht

Der Hitler-Spuk war für jeden erkennbar am 15. März 1945 endlich so gut wie vorbei, doch die Nachfolgezeitschrift von "Das goldene Zeitalter" druckte noch einmal diesen Brief ab...


Interessant und für eigene Recherchen bestens geeignet ist in diesem Zusammenhang eine Auflistung aller Beiträge der Zeugen Jehovas aus jenen Jahren zu diesem schlimmen Thema.

Mittwoch, 15. August 2007

So kann man es auch sehen

Zeugen Jehovas und Mormonen

Ne, die sind vollkommen anders. Die Jehovas glauben, dass nur sie im Endreich überleben und müssen deswegen alle Berufe lernen, die man zum Überleben braucht, also nichts mit Büro. Also so Arzt, Lehrer, Handwerker und so was. Dürfen keinen Kontakt mit anderen haben (meine Großcousine, glaube ich ist sie, ist bei den Zeugen), Kinderzüchtigung muss sein, Frauen haben fast nichts zu sagen und so ein Krams.

Hier gefunden

Außenseiterrolle

Es wird ganz deutlich, dass die Kinder in die Außenseiterrolle hineingedrückt werden, so dass ihnen letztlich nur noch die Sektenmitglieder als Ansprechpartner bleiben. Meiner Meinung nach haben diese Kinder nicht mehr die Freiheit über ihre individuelle Lebensführung zu entscheiden, da sie überhaupt nicht die Möglichkeit haben, das vielfältige Leben in all seinen Facetten kennen zu lernen.

Das steht hier

Interview mit Jutta Birlenberg

"Zeugen Jehovas zerstören Familien"

Sie stehen in Fußgängerzonen und halten Passanten den “Wachtturm” und “Erwachet” entgegen. Fast alle eilen weiter, die Werbeversuche der Zeugen Jehovas scheinen nicht sehr erfolgreich zu sein. Aber: Diese Glaubensgemeinschaft, deren Geschichte 1881 in Pittsburgh (USA) mit der Gründung der Wachtturm- und Traktatgesellschaft beginnt, hat weltweit 6,7 Millionen aktive Anhänger, in den USA sind es über eine Million, in Deutschland über 160.000.

Sie feiern weder Weihnachten noch Ostern, auch Geburtstage nicht und lehnen Bluttransfusionen ab; ein Zitat aus einer internen Schrift sagt mehr als tausend Worte über Pflicht und Gehorsam in dieser Organisation: “Daher billigt der ´treue und verständige Sklave´ keinerlei Literatur, keinerlei Websites und keine Treffen, die nicht unter seiner Leitung hergestellt oder organisiert werden.” (Anweisung für September 2007)

Will jemand dem “treuen und verständigen Sklaven” nicht mehr folgen, also kein Zeuge Jehovas mehr sein, fällt er erst einmal in ein Loch, weil fast alle bisherigen Kontakte gekappt werden, doch es gibt Organisationen, die sich um diese Menschen kümmern. Eine davon ist “Kinder in destruktiven Sekten” KidS e. V. in Leverkusen. Geleitet wird dieser Verein von einer quirligen, nimmermüden 73-Jährigen, mit der sich Readers-Edition-Autor Heinz-Peter Tjaden unterhalten hat.

Heinz-Peter Tjaden: Tom Cruise und Scientology, Ursula Caberta fordert bei der Präsentation ihres “Schwarzbuches Scientology” ein Verbot dieser Organisation - aber Sie beschäftigen sich mit den Zeugen Jehovas. Was ist das für eine Glaubensgemeinschaft und was werfen Sie ihr vor?

Jutta Birlenberg: Ich werfe den Zeugen Jehovas vor allem die gezielte Zerstörung von Familien vor.

Außerdem, dass sie ihre Mitglieder quasi zu entmündigen versuchen, indem sie ihnen zum einen verwehren, kritische Literatur zu lesen und sie stattdessen nur an der engen und ganz und gar unkritischen “Wachtturm”-Leine führen wollen; zum anderen sogar so weit gehen in ihrer Bevormundung, dass ein Zeuge gehalten ist, eine notwendige Bluttransfusion selbst unter Lebensgefahr abzulehnen.

Heinz-Peter Tjaden: Sie haben einen Verein gegründet. Seit wann gibt es diesen Verein und wie ist es zur Vereinsgründung gekommen?

Jutta Birlenberg: Ich habe den Verein am 20. Januar 1995 gegründet, da ich Ende 1994 schon 30 Sorgerechtsfälle vorliegen hatte und ich keine Juristin bin. Im Februar 1991 verkündete mir meine Tochter mit Ehemann und drei Enkelkindern: “Du verdammtes Biest, du bist nicht mehr unsere Mutter.” Vorangegangen war ein Gespräch mit meinen drei Enkeln über Bluttransfusion.

Heinz-Peter Tjaden: Wer arbeitet bei Kids e. V. mit Ihnen zusammen?

Jutta Birlenberg: Kids e.V. hat in Leverkusen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin und drei Anwälte im Verein. Ferner arbeiten wir mit kontakt@ausstieg.Info in Karlsruhe zusammen. Dies ist das Dach für Aussteiger.

Heinz-Peter Tjaden: Wer wendet sich an Ihren Verein?

Jutta Birlenberg: An Kids e.V. wenden sich betroffene Elternteile, überwiegend Väter, die ihre Frauen und Kinder durch das Missionieren an Haustüren sowie in der City an die Organisation verloren haben. Man sollte auch bedenken, dass die einfachen Zeugen Jehovas m. E. von der Wachtturmgesellschaft ( WTG ) zu unterscheiden sind. Für mich sind dies zweierlei Schuhe, da die Menschen m. E. über eine religiöse Schiene gelegt werden, also sehr gläubig gemacht werden, Menschen, Geld und Sachgüter in die Organisation einzubringen. Wenn sie nicht genug dafür tun, schwebt m. E das Wort Angst über ihren Köpfen, Harmagedon nicht zu überleben.

Heinz-Peter Tjaden: Noch einmal zu den Scientologen. Die reagieren sehr aggressiv auf Kritik und nehmen Kritiker aufs Korn. Reagieren die Zeugen Jehovas ähnlich auf die Arbeit Ihres Vereins?

Jutta Birlenberg: Natürlich. Versuche, uns mundtot zu machen, gab es schon.

Heinz-Peter Tjaden: Gehen Sie auch so weit wie Ursula Caberta im Falle Scientology - fordern also auch Sie ein Verbot der Zeugen Jehovas?

Jutta Birlenberg: Nein, ich würde sie nicht verbieten. Denn was verboten wird, erscheint umso reizvoller. Aber die Information und die Aufklärung über diese nach meinen Erfahrungen totalitäre Gruppe beziehungsweise Sekte müssten noch viel weiter gehen, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Besonders müssten Schulen, Jugendämter und Richter besser geschult werden, um eine derartige massive Zerstörung von Familien zu verhindern. Denn die Zeugen Jehovas sind immer präsent und versuchen an den Haustüren und auf Straßen und Plätzen Menschen mit verführerischen Versprechen zu täuschen und einzufangen. Das haben sie mit den Scientologen gemeinsam. Es gelingt ihnen immer wieder bei Menschen in einer Krise, die dann hoffen, Hilfe zu finden, in Wahrheit aber in eine schreckliche Abhängigkeit geraten.

Und wenn unsere Politiker nicht möchten, dass sie eines Tages von Vertretern destruktiver Kulte und Sekten abgelöst werden, dann sollten sie diesen Organisationen nicht achtlos den Rücken zuwenden.

Anmerkungen:

Es gibt drei Deutungen für Harmagedon:

Harmagedon ist eine tatsächliche Schlacht zwischen dem Israel der Endzeit und den “Königen aus dem Norden” (Dispensationalismus)
Harmagedon ist ein tatsächlicher Kampf von Jesus Christus (gleichgesetzt mit dem Erzengel Michael) zusammen mit dem Engelheer gegen die Könige der Erde (das politische System) (Zeugen Jehovas)
In Harmagedon werden auch die vernichtet, welche unmoralisch handeln, sowie Spiritisten, Mörder und Götzendiener. (Offenbarung 21 V.8) (s.a.: Wikipedia)

Die Internet-Seiten des Vereins
Schlimme Fälle keine Einzelfälle

Gerade vorgestellt: Jutta Birlenberg aus Leverkusen, 73 Jahre alt, Gründerin des Vereins “Kinder in destruktiven Sekten“, Großmutter von drei Enkeln, die sie nicht mehr sehen darf, denn Tochter und Schwiegersohn gehören zu den Zeugen Jehovas. Das können sich Kommentatorinnen und Kommentatoren des Interviews nicht vorstellen, halten das, was Jutta Birlenberg erlebt hat, für einen Einzelfall. Ist es aber nicht.
“Wir verabscheuen die Schmach, die Babylon die Große und vor allem die Christenheit auf den Namen des wahren und lebendigen Gottes Jehova gebracht hat”, heißt es auf Seite 18 des “Wachtturm” vom 15. April 1989. Diese Abscheu gegenüber der Welt und gegenüber allen anderen christlichen Glaubensgemeinschaften hat Folgen, diese Abscheu gilt auch für Ex-Anhänger. Richard E. Kelsey, seinerzeit von der amerikanischen Zentrale eingesetzter Zweigaufseher im deutschen Sitz der Zeugen Jehovas, hat es 1990 in einem Interview mit mir so ausgedückt: “Mit ehemaligen Zeugen Jehovas sprechen wir nicht.”

Sozialer Tod

Jutta Birlenberg wirft dieser Glaubensgemeinschaft die “Zerstörung von Familien” vor, doch damit steht sie nicht allein, das “Deutsche Ärzteblatt” schreibt am 18. Januar 2002:

“Der Ausschluss aus der Gemeinde der ZJ (Zeugen Jehovas) kommt angesichts der engen Verflechtung privater und religiöser Bezüge häufig dem sozialen Tod gleich. Ein ausgeschlossener Zeuge Jehovas wird zu einer Unperson, selbst alltäglicher Gesprächskontakt mit ihm ist den Gläubigen untersagt. Seine Angehörigen werden über den Verstoß informiert; ein weiterer Kontakt mit ihm wird als ´absolute Gefährdung des Seelenheils´ angesehen.

In Gegenden mit einem hohen Organisationsgrad, vor allem im angloamerikanischen Raum, bilden die ZJ so genannte Hospital Visitation oder Hospital Liaison Committees, die kranke ZJ in Krankenhäusern besuchen, sie gegebenenfalls gegen ärztliche Ratschläge mobilisieren und mit ´24-Stunden-Sitzwachen´ darauf achten, dass ihnen keine Transfusionen verabreicht werden. In Deutschland nennt sich diese Organisation ´Krankenhaus-Verbindungskomitee´.”

Bluttransfusionen sind für den “treuen und verständigen Sklaven” (so nennt sich die Führung selbst) ab 1945 Teufelszeug gewesen, am 15. März 1989 sogar weise, hieß es im “Wachtturm”: “Heute erkennen viele - und ihre Zahl nimmt ständig zu - wie weise es ist - Bluttransfusionen abzulehnen.”

Doch das habe viele Kranke und Behandlungsbedürftige immer wieder anders gesehen, deswegen teilt die amerikanische Zentrale heute Blut nach “primären” und “sekundären” Bestandteilen auf, eine Transfusion mit einzelnen zellfreien Fraktionen wie etwa Gerinnungsfaktoren ist Zeugen Jehovas neuerdings erlaubt.
Antworten auf die Blutfrage sucht die Association of Jehovas´s Witnesses for Reform of Blood (AJWRB). Dazu das “Deutsche Ärzteblatt” in der gleichen Ausgabe:

“Ihre Vertreter nehmen unter Pseudonym auch in medizinischen Fachzeitschriften Stellung. Im Internet dokumentieren die AJWRB umfassend die innergemeinschaftlichen Auseinandersetzungen und jeweiligen Positionsveränderungen der Watch Tower Society, die der Basis der ZJ oft nicht bekannt sind. Mittlerweile existieren in den meisten Ländern mit größeren ZJ-Gemeinden ähnliche Initiativen, in Deutschland nennt sich die entsprechende Gruppierung ´Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage´.”

Tote Kinder als Märtyrer

Diese Vereinigung prangert beispielsweise auf ihren Seiten an, dass diese Glaubensgemeinschaft Kinder, die gestorben sind, als Märtyrer einstuft.
In “Erwachet!” vom 22. Mai 1994 heißt es: „In alter Zeit waren Tausende von Jugendlichen bereit zu sterben, weil sie Gott den Vorrang gegeben haben. Heute ist es nicht anders, nur spielt sich das Drama in Krankenhäusern und Gerichtssälen ab - es geht um Bluttransfusionen.“

Da bleibt der AJWRB nur eine Hoffnung: “Dass es dem Gewissen jedes einzelnen Zeugen Jehovas überlassen bleibt, ob er/sie verschiedene Blutbestandteile oder auf Blut gestützte Behandlungsformen annehmen oder ablehnen will, und dies, ohne befürchten zu müssen, ausgeschlossen oder gemieden zu werden.”