Freitag, 16. November 2007

Fax an Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Herrn Rechtsanwalt Armin Pikl, Talstraße 9, 57648 Unnau-Stangenrod, und gegen Herrn Richard E. Kelsey, Vorstand der Wachtturmgesellschaft, 65618 Selters, wegen versuchten Betruges (§ 263 StGB) und wegen Verleumdung (§ 186 StGB) sowie aller weiteren infrage kommenden Straftaten. 

Begründung: Als Autor des Internet-Portals www.readers-edition.de habe ich am 13. August 2007 einen Artikel über die Zeugen Jehovas verfasst, die daraufhin mit Herrn Armin Pikl einen Anwalt einschalteten. Dieser warf mir mit Schreiben vom 4. September 2007 zwei falsche Tatsachenbehauptungen vor, die ich zurücknehmen sollte. Dafür setzte mir Herr Pikl eine Frist bis zum 21. September 2007 und stellte mir bei einem Gegenstandswert von 11 000 Euro 755,99 Euro in Rechnung. In ähnlicher Weise ging Herr Pikl gegen das Internet-Portal www.readers-edition.de vor. Die von den Zeugen Jehovas beanstandeten Passagen wurden dort daraufhin gestrichen. So musste der öffentliche Eindruck entstehen, ich hätte Falsches geschrieben. Allerdings sind diese Passagen nicht nur in meinen Artikel für www.readers-edition eingeflossen, sie stehen auch in meinem blog http://zeugenjehovas.blogspot.com und in meinem Buch “Wir sind Gottes Volk”, erschienen bei www.lulu.com. 

Darauf habe ich Herrn Pikl bereits am 5. September 2007 hingewiesen. Gleichwohl gingen die Zeugen Jehovas weder gegen meinen blog noch gegen mein Buch in gleicher Weise vor. Ich schrieb deshalb diesen Beitrag für blog, Buch und die Internet-Portale www.sajonara.de und www.onlinezeitng24.de, der bis heute unwidersprochen im Netz und in meinem Buch steht: „Die Zeugen Jehovas haben mit Armin Pikl aus Unnau einen Anwalt eingeschaltet, der von mir wegen meines Artikels ´Schlimme Fälle keine Einzelfälle´ die Unterlassung von ´zwei unwahren Tatsachenbehauptungen´ fordert (Schreiben vom 4. September 2007). Die erste lautet: ´Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt sich zu trennen.´ Dazu schreibt Anwalt Armin Pikl: ´Die Behauptung, die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas - vertreten durch die örtlichen Ältesten - fordere ihre Mitglieder auf, sich von aus der Religionsgemeinschaft ausgeschiedenen Familienmitgliedrn zu trennen, ist unwahr. Eine solche Vorgehensweise ist der Lehre meiner Mandantschaft völlig fremd und widerspicht den biblischen Geboten, wie sie von meiner Mandantschaft vertreten werden. Gemäß ihrem Bibelverständnis bestehen die familiären Verpflichtungen auch dann weiter, wenn sich ein einzelnes Glied der Familie entschließt oder durch seine Handlungsweise zum Ausdruck bringt, dass er kein Zeuge Jehovas mehr sein möchte. Meine Mandantschaft würde aufgrund dieses Verständnisses niemals einer verheirateten Person zur Trennung raten.´ Zitat aus "Ärzteblatt" Erstes Problem: Bei der angeblich ´falschen Tatsachenbehauptung´ handelt es sich in meinem Artikel um ein Zitat aus dem ´Deutschen Ärzteblatt´ vom 18. Januar 2002. Außerdem habe ich in Beratungsgesprächen noch viel Schlimmeres gehört. Zudem schreibt das Ärzteblatt nicht ´fordern´, sondern nahe legen. Als zweite ´falsche Tatsachenbehauptung´ führt der Anwalt der Zeugen Jehovas an: ´Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.´ Keine automatische Annulierung Dazu Armin Pikl: ´Auch diese Behauptung ist unwahr. Die religiöse Lehre meiner Mandantschaft kennt überhaupt keinen Grund, der eine automatische Annulierung der Ehe zur Folge hätte. Religiös unterschiedliche Ansichten sind gemäß dem biblischen Verständnis meiner Mandantschaft keinesfalls ein Grund zur Trennung vom Ehepartner. Die Ehebande werden auch nicht dadurch aufgelöst, dass einer der Ehepartner gegen die religiöse Lehre meiner Mandantschaft verstößt oder es vorzieht, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen. Der in der Religionsgemeinschaft verbleibende Ehepartner hat vor Gott weiterhin die Pflicht, seinen Ehepartner zu lieben und für ihn Sorge zu tragen. Dazu heißt es in der Literatur meiner Mandantschaft schon seit jeher: ´Gottes Gesetz gestattet einem Ehepartner nicht, seinen Ehegenossen zu entlassen, weil ihm die Gemeinschaft entzogen wurde oder er abgefallen ist.`(Der Wachtturm, 15. Januar 1953, Seite 63). Zu wenig zitiert Auch hier gilt: Die angeblich „falsche Tatsachenbehauptung“ stammt aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ vom 18. Januar 2002. Und aus dem "Wachtturm" vom 15. Januar 1953 hätte Anwalt Armin Pikl getrost etwas mehr zitieren dürfen, dies zum Beispiel: "Wir leben nicht unter theokratischen Nationen, wo solche (ausgeschlossenen) Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleische ausgerottet werden können, weil sie von Gott und seiner theokratischen Ordnung abgefallen sind..." 

Die steht der Menschheit nach Lehre dieser Glaubensgemeinschaft noch bevor... Nichts unternehmen wollen die Zeugen Jehovas gegen meine Schilderungen von Rund-um-die-Uhr-Bewachungen von Kranken, die möglicherweise eine Bluttransfusion benötigen und von toten Kindern, die zu Märtyrern erklärt werden. Kann aber noch kommen, kündigt Anwalt Armin Pikl an: "...enthält der streitgegenständliche Beitrag über meine Mandantschaft weitere Unrichtigkeiten und Unwahrheiten. Da diese jedoch überwiegend als Meinungsäußerung formuliert sind, verzichtet meine Mandantschaft zu diesem Zeitpunkt darauf, diese zu rügen." 

Und nun? Soll ich bis zum 21. September 2007 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und an den Anwalt 755,99 Euro zahlen. Darauf hat er von mir die Antwort bekommen, dass er doch auch gleich gegen mein Buch "Wir sind Gottes Volk" vorgehen sollte, denn dort stehen die gleichen Sätze. Armin Pikl jedenfalls habe ich versichert: "Ich bin Ihnen immer gern behilflich." Nur: Die Unterlassungserklärung unterschreibe ich nicht. Beitrag Ende Von Readers Edition bekam ich am 12. September 2007 diese mail: „Lieber Herr Tjaden, ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir die Passage ´Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt, sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.´ aus Ihrem Text http://www.readers-edition.de/2007/08/13/zeugen-jehovas-schlimme-faelle-keine-einzelfaelle aufgrund einer anwaltlichen Unterlassungsklage der Zeugen Jehovas, die darin eine ´unwahre Tatsachenbehauptung´ sehen, entfernt haben. Mit freundlichen Grüßen Felix Kubach Redaktion Readers Edition“ 

Bei Readers Edition hatte Herr Pikl also einen Erfolg erzielt, bei mir nicht. Danach herrschte Schweigen, ich hatte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und die Gebühr zahlte ich auch nicht, weil eine derartige Zahlung ganz offenbar ein unzulässiger Eingriff in mein Vermögen gewesen wäre. Keine Reaktion von Herrn Pikl und den Zeugen Jehovas gab es auch auf einen offenen Brief, den ich am 30. Oktober 2007 auf http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlichte: „Sehr geehrter Herr Pikl, mit Schreiben vom 4. September 2007 haben Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserkärung mitsamt Kostennote in Höhe von 755,99 Euro zukommen lassen. Verpflichten sollte ich mich bis zum 21. September 2007, zwei Behauptungen aus meinem Artikel "Zeugen Jehovas: Schlimme Fälle keine Einzelfälle", erschienen am 13. August 2007 auf www.readers-edition.de, nie wieder aufzustellen. Dabei handelte es sich um Zitate aus dem "Deutschen Ärzteblatt", die seit über fünf Jahren im Netz zu finden sind. Ich teilte Ihnen postwendend mit, dass ich diese Unterlassungsverpflichtungserklärung keinesfalls unterschreiben würde und wies Sie darauf hin, dass ich die besagten Zitate auch in meinem Buch "Wir sind Gottes Volk" und in meinem blog http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlicht hatte. Darauf gab es von Ihnen als Anwalt der Zeugen Jehovas keine Reaktion. Na ja, dachte ich mir, Herr Pikl wartet erst einmal den 21. September 2007 ab und informiert dann den sowohl ´treuen´ als auch ´verständigen´ Sklaven in Selters über meine Beharrlichkeit, die m. E. zu einer Einstweiligen Verfügung nebst Klageankündigung hätte führen müssen. Doch das Schweigen Ihrerseits hielt an - bis heute. Darum rufe ich Ihnen ein fröhliches ´Erwachet!´ zu, das die Wachtturmgesellschaft gern mit ein paar Fragen im nächsten ´Wachtturm´ publizieren darf. Als Fragen schlage ich vor: Was tun wir, wenn jemand behauptet, dass der ´treue und verständige Sklave´ auch Schlimmes tut? Antwort: Wir schalten gemäß der biblischen Anordnung ´Richtet nicht, auf das Ihr nicht gerichtet werdet´ einen Anwalt ein, der den Posaunen von Jericho ähnelnd demjenigen, der sich traut, so etwas zu behaupten, beibringt, wie zudem die Geschichte von der gefallenen Stadt Babylon aus heutiger Sicht zu verstehen ist. Was tun wir, wenn solcherlei Vorgehen keine Früchte (siehe Bergpredigt) trägt? Antwort: Gemäß der biblischen Gewissheit, dass der Vater der Zeugen Jehovas sowohl im himmlischen als auch im irdischen Paradies alles sieht, nehmen wir die ´Wachtturm´-Brille ab, die uns ansonsten alles so Verwerfliche in dieser Welt zeigt, und können zwar ´Erwachet´ nicht mehr so ganz entziffern, aber es wird kommen Tag und Stunde, an dem der sowohl ´treue´ als auch ´verständige Sklave´ mit den Löwen bei den Lämmern liegen wird - und dann ist eben ein Schriftstück versehentlich einmal liegen geblieben, wie wir lagern an des Paradieses Oasen ohne Unterlass und ohne Unterlassungserklärungen.“ 

Dass es auch auf diesen offenen Brief bis heute keine Reaktion der Zeugen Jehovas oder ihres Anwaltes gegeben hat, muss ich wohl nicht mehr betonen. Augenscheinlich handelte es sich bei dem anwaltlichen Schreiben vom 4. September 2007 lediglich um einen Einschüchterungsversuch und um den Versuch, meine Glaubwürdigkeit als Redakteur zu beschädigen. Außerdem ist Herrn Pikl wohl von Anfang an klar gewesen, dass er bei mir auf juristischen Granit beißen würde.

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