Mittwoch, 1. Oktober 2008

Die Zeugen Jehovas klagen/Erwiderungen

8. September 2007
Zeugen Jehovas schalten Anwalt ein

Die Zeugen Jehovas haben mit Armin Pikl aus Unnau einen Anwalt eingeschaltet, der von mir wegen meines Artikels "Schlimme Fälle keine Einzelfälle" die Unterlassung von "zwei unwahren Tatsachenbehauptungen" fordert (Schreiben vom 5. September 2007).

Die erste lautet: "Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt sich zu trennen."

Dazu schreibt Anwalt Armin Pikl: -"Die Behauptung, die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas - vertreten durch die örtlichen Ältesten - fordere ihre Mitglieder auf, sich von aus der Religionsgemeinschaft ausgeschiedenen Familienmitgliedrn zu trennen, ist unwahr. Eine solche Vorgehensweise ist der Lehre meiner Mandantschaft völlig fremd und widerspicht den biblischen Geboten, wie sie von meiner Mandantschaft vertreten werden. Gemäß ihrem Bibelverständnis bestehen die familiären Verpflichtungen auch dann weiter, wenn sich ein einzelnes Glied der Familie entschließt oder durch seine Handlungsweise zum Ausdruck bringt, dass er kein Zeuge Jehovas mehr sein möchte. Meine Mandantschaft würde aufgrund dieses Verständnisses niemals einer verheirateten Person zur Trennung raten."

Zitat aus "Ärzteblatt"

Erstes Problem: Bei der angeblich "falschen Tatsachenbehauptung" handelt es sich in meinem Artikel um ein Zitat aus dem "Deutschen Ärzteblatt" vom 18. Januar 2002. Außerdem habe ich in Beratungsgesprächen noch viel Schlimmeres gehört. Zudem schreibt das Ärzteblatt nicht "fordern", sondern nahe legen.


Als zweite "falsche Tatsachenbehauptung" führt der Anwalt der Zeugen Jehovas an: "Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig."

Keine automatische Annulierung

Dazu Armin Pikl: "Auch diese Behauptung ist unwahr. Die religiöse Lehre meiner Mandantschaft kennt überhaupt keinen Grund, der eine automatische Annulierung der Ehe zur Folge hätte. Religiös unterschiedliche Ansichten sind gemäß dem biblischen Verständnis meiner Mandantschaft keinesfalls ein Grund zur Trennung vom Ehepartner. Die Ehebande werden auch nicht dadurch aufgelöst, dass einer der Ehepartner gegen die religiöse Lehre meiner Mandantschaft verstößt oder es vorzieht, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen. Der in der Religionsgemeinschaft verbleibende Ehepartner hat vor Gott weiterhin die Pflicht, seinen Ehepartner zu lieben und für ihn Sorge zu tragen.


Dazu heißt es in der Literatur meiner Mandantschaft schon seit jeher: ´Gottes Gesetz gestattet einem Ehepartner nicht, seinen Ehegenossen zu entlassen, weil ihm die Gemeinschaft entzogen wurde oder er abgefallen ist.`(Der Wachtturm, 15. Januar 1953, Seite 63).

Zu wenig zitiert

Auch hier gilt: Die angeblich "falsche Tatsachenbehauptung" stammt aus dem "Deutschen Ärzteblatt" vom 18. Januar 2002.

Und aus dem "Wachtturm" vom 15. Januar 1953 hätte Anwalt Armin Pikl getrost etwas mehr zitieren dürfen, dies zum Beispiel: "Wir leben nicht unter theokratischen Nationen, wo solche (ausgeschlossenen) Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleische ausgerottet werden können, weil sie von Gott und seiner theokratischen Ordnung abgefallen sind..." Die steht der Menschheit nach Lehre dieser Glaubensgemeinschaft noch bevor...

20. Juli 2008
Warum nicht überall Körperschaftsrechte?

Vor zwei Jahren sind die Zeugen Jehovas in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt worden. So steht es auf den Internet-Seiten dieser Glaubensgemeinschaft. Laufend sollen die Leserinnen und Leser dort über die weiteren Schritte in den anderen Bundesländern informiert werden. Doch neue Nachrichten tauchen nicht auf. Warum?

Auch beim ersten frühen Termin vor dem Hamburger Landgericht im Verfahren Jehovas Zeugen in Berlin gegen Heinz-Peter Tjaden hat das Berliner Urteil eine Rolle gespielt. Der Richter wies darauf hin, dass vom dortigen Gericht trotz Recherchen bei Behörden und Familiengerichten keine Hinweise darauf gefunden worden seien, dass sich bei Zeugen Jehovas Scheidungen häufen.

Das Thema Ehe ist aber Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Glaubensgemeinschaft und Tjaden. Für die Zeugen Jehovas gibt es drei Scheidungsgründe: Hurerei, Gewalt und die „tatsächliche“ Gefährung des Glaubens und somit des „Verhältnisses zu Jehova“ (so steht es auch im jüngsten Buch der Zeugen Jehovas „Bewahret euch in Gottes Liebe“.

Der Hamburger Richter hat beim ersten frühen Termin Tjaden und seine Anwältin aufgefordert, weitere Zeugen zu benennen. Bisher stand auf der Zeugenliste nur eine Hamburgerin, die bestätigt, was Tjaden in dem jetzt angefochtenen Artikel über Ehen in dieser Glaubensgemeinschaft schrieb. „Sie müssen beweisen, dass nicht nur der Hamburgerin so etwas passiert ist“, sagte der Richter.

Nach dem ersten frühen Termin verließ Tjaden das Gerichtsgebäude, der Anwalt der Zeugen Jehovas stand noch einige Meter vom Gerichtssaal entfernt und verabschiedete sich mit einem freundlichen „tschüss“ vom Beklagten. Ein Wiedersehen gibt es, sobald die beiden Anwälte weitere Schriftsätze vorgelegt haben (dafür haben sie bis Mitte August 2008 Zeit), der nächste Gerichtstermin findet im September 2008 statt. Dann entscheidet das Hamburger Landgericht über die weitere Vorgehensweise (Klageabweisung, Klage wird zugelassen, die Beweisaufnahme beginnt, oder Urteil).


Nichts unternehmen wollen die Zeugen Jehovas gegen meine Schilderungen von Rund-um-die-Bewachungen von Kranken, die möglicherweise eine Bluttransfusion benörigen und von toten Kindern, die zu Märtyrern erklärt werden.

Kann aber noch kommen, kündigt Anwalt Armin Pikl an: "...enthält der streitgegenständliche Beitrag über meine Mandantschaft weitere Unrichtigkeiten und Unwahrheiten. Da diese jedoch überwiegend als Meinungsäußerung formuliert sind, verzichtet meine Mandantschaft zu diesem Zeitpunkt darauf, diese zu rügen."

Und nun? Soll ich bis zum 21. September 2007 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und an den Anwalt 755,99 Euro zahlen.

Darauf hat er von mir die Antwort bekommen, dass er doch auch gleich gegen mein Buch "Wir sind Gottes Volk" vorgehen sollte, denn dort stehen die gleichen Sätze. Armin Pikl jedenfalls habe ich versichert: "Ich bin Ihnen immer gern behilflich." Nur: Die Unterlassungserklärung unterschreibe ich nicht.

Anders reagiert Readers Edition, erfahre ich per mail vom 12. September 2007:

Lieber Herr Tjaden,

ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir die Passage

"Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt, sich zu trennen. Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig."

aus Ihrem Text

http://www.readers-edition.de/2007/08/13/zeugen-jehovas-schlimme-faelle-keine-einzelfaelle

aufgrund einer anwaltlichen Unterlassungsklage der Zeugen Jehovas, die darin eine "unwahre Tatsachenbehauptung" sehen, entfernt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Kubach
Redaktion Readers Edition

e-mail an das Deutsche Ärzteblatt

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute (13. September 2007) noch einmal nachgeschaut. Das, was mir die Zeugen Jehovas per Anwalt untersagen wollen, steht immer noch auf Ihren Seiten und ist nach meinem Kenntnisstand auch zutreffend. Haben die Zeugen Jehovas jemals versucht, juristisch gegen Ihren Artikel vom 18. Januar 2002 vorzugehen?

21. September 2007
Frist abgelaufen

Die Frist, die mir der Anwalt der Zeugen Jehovas gesetzt hat, ist nun verstrichen. Auf die Unterlassungserklärung wartete er - wie angekündigt - vergeblich.

22. Oktober 2007

Haben mir Blumen besorgt. Sie klagen, sie klagen nicht...

30. Oktober 2007
Offener Brief an den Anwalt der Zeugen Jehovas
Sehr geehrter Herr Pikl,

mit Schreiben vom 4. September 2007 haben Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserkärung mitsamt Kostennote in Höhe von 755,99 Euro zukommen lassen. Verpflichten sollte ich mich bis zum 21. September 2007, zwei Behauptungen aus meinem Artikel "Zeugen Jehovas: Schlimme Fälle keine Einzelfälle", erschienen am 13. August 2007 auf www.readers-edition.de, nie wieder aufzustellen. Dabei handelte es sich um Zitate aus dem "Deutschen Ärzteblatt", die seit über fünf Jahren im Netz zu finden sind.

Ich teilte Ihnen postwendend mit, dass ich diese Unterlassungsverpflichtungserklärung keinesfalls unterschreiben würde und wies Sie darauf hin, dass ich die besagten Zitate auch in meinem Buch "Wir sind Gottes Volk" und in meinem blog http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlicht hatte. Darauf gab es von Ihnen als Anwalt der Zeugen Jehovas keine Reaktion.

Na ja, dachte ich mir, Herr Pikl wartet erst einmal den 21. September 2007 ab und informiert dann den sowohl "treuen" als auch "verständigen Sklaven" in Selters über meine Beharrlichkeit, die m. E. zu einer Einstweiligen Verfügung nebst Klageankündigung hätte führen müssen.

Doch das Schweigen Ihrerseits hielt an - bis heute. Darum rufe ich Ihnen ein fröhliches "Erwachet!" zu, das die Wachtturmgesellschaft gern mit ein paar Fragen im nächsten "Wachtturm" publizieren darf.

Als Fragen schlage ich vor: Was tun wir, wenn jemand behauptet, dass der "treue und verständige Sklave" auch Schlimmes tut? Antwort: Wir schalten gemäß der biblischen Anordnung "Richtet nicht, auf das Ihr nicht gerichtet werdet" einen Anwalt ein, der den Posaunen von Jericho ähnelnd demjenigen, der sich traut, so etwas zu behaupten, beibringt, wie zudem die Geschichte von der gefallenen Stadt Babylon aus heutiger Sicht zu verstehen ist. Was tun wir, wenn solcherlei Vorgehen keine Früchte (siehe Bergpredigt) trägt? Antwort: Gemäß der biblischen Gewissheit, dass der Vater der Zeugen Jehovas sowohl im himmlischen als auch im irdischen Paradies alles sieht, nehmen wir die "Wachtturm"-Brille ab, die uns ansonsten alles so Verwerfliche in dieser Welt zeigt, und können zwar "Erwachet" nicht mehr so ganz entziffern, aber es wird kommen Tag und Stunde, an dem der sowohl "treue" als auch "verständige Sklave" mit den Löwen bei den Lämmern liegen wird - und dann ist eben ein Schriftstück versehentlich einmal liegen geblieben, wie wir lagern an des Paradieses Oasen ohne Unterlass und ohne Unterlassungserklärungen.

15. November 2007
Das Schweigen der Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas schweigen, gehen weder gegen dieses Blog noch gegen mein Buch "Wir sind Gottes Volk" vor. Das ist schon überraschend, denn keine Glaubensgemeinschaft, die sich dem Christentum zurechnet, klagt so gern wie die aus Selters.

18. April 2008
Nach Winterschlaf wieder wach?

Jemand muss den Zeugen Jehovas "Erwachet!" zugerufen haben. Heute hat mir die Postbotin eine Klageschrift von Rechtsanwalt Armin Pikl in die Hand gedrückt. Termin und Ort von Güteverhandlung und frühem erstem Termin: 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, Sitzungsraum B 335, Ziviljustizgebäude Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg

Die Broschüre zur Klage

19. April 2008
Mit mir gibt es keinen Vergleich mit den Zeugen Jehovas

„Hier ist offensichtlich von dem Königreich unter Christus die Rede, das im Jahr 1914 im Himmel aufgerichtet wurde“, lautet eine Antwort auf die Frage „Die letzten Tage wovon?“ in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Erwachet!“, die weltweit laut Angaben der Herausgeberin in einer Auflage von 35 754 000 Exemplaren erscheint. Herausgeberin ist die Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, die 1881 in den USA gegründet wurde und die Zeugen Jehovas mit Zeitschriften und Büchern versorgt.

Die These vom himmlischen Königreich ist an die Stelle von Prophezeiungen des Weltuntergangs mit genauer Jahresangabe getreten. Auch die Ansprüche von „Erwachet!“ sind gesunken. Im Impressum steht nicht mehr „…diese Zeitschrift (stärkt) das Vertrauen zum Schöpfer, der verheißen hat, noch zu Lebzeiten der Generation, die die Ereignisse des Jahres 1914 erlebt hat, eine neue Welt zu schaffen, in der Frieden und Sicherheit herrschen“, sondern „Diese Zeitschrift wird herausgegeben zum Nutzen von Jung und Alt. Sie zeigt, wie man die heutigen Probleme bewältigen kann.“

Abgesehen davon, dass die Wachtturmgesellschaft offenbar davon ausgeht, dass sich der Schöpfer nicht an jedes Versprechen hält, stellt sich dieser Buch- und Zeitschriftenverlag die endgültig Lösung der Probleme so vor: „Was steht noch aus? Unter anderem die ´große Drangsal´, einschließlich des Krieges von Harmagedon, und die Gefangensetzung Satans und seiner Dämonen, damit ihr Einfluss von der Erde verschwindet.“ (Erwachet!, April 2008, Seite 7) So habe es „Gott, der nicht lügen kann“ (a. a. O.) versichert.

Da auch die Wachtturmgesellschaft von sich behauptet, dass sie nicht lügen kann, müsste eigentlich jede Zeugin Jehovas und jeder Zeuge Jehovas stutzig werden, wenn er sich an das „Erwachet!“-Impressum aus den 70-er Jahren erinnert, denn die Generation, die bereits 1914 gelebt hat, gibt es nicht mehr. Nun soll hier aber nicht geklärt werden, ob die Wachtturmgesellschaft Gott oder sich selbst der Lüge bezichtigen müsste, sie zieht lieber vor ein irdisches Gericht, und zwar so oft wie keine andere so genannte christliche Glaubensgemeinschaft.

Jetzt bin ich dran: Mit Datum vom 3. März 2008 hat der Rechtsanwalt Armin Pikl eine Klageschrift verfasst, Klägerin sind Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R., Grünauerstraße 104, 12557 Berlin. Vor dem Landgericht Hamburg soll am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, im Sitzungsraum B335 des Ziviljustizgebäudes am Sievekingplatz 1 erst einmal ein Gütetermin und ein früher erster Verhandlungstermin stattfinden. Bei solchen Terminen wird ein Vergleich angestrebt. Einem solchen Vergleich werde ich nicht zustimmen.

Armin Pikl beantragt „namens und mit Vollmacht der Klägerin“: „1. Der Beklagte hat es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - zu unterlassen, über die Klägerin die folgenden Behauptungen aufzustellen oder aufstellen zu lassen und/oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, a) ´Den Ehepartnern wird von der Gemeindeleitung, den ´Ältesten´, nahe gelegt, sich zu trennen.´ b) ´Die Eheschließung mit dem vom Glauben Abgefallenen gilt als null und nichtig.´“ Diese beiden Zitate stammen übrigens aus dem „Ärzteblatt“ vom 18. Januar 2002.

In seiner Klageschrift behauptet der Rechtsanwalt, zu diesem Artikel gebe es eine Gegendarstellung, die er seiner Klageschrift zwar beigefügt hat, bei der es sich aber um eine Stellungnahme handelt, in der es fast ausschließlich um Bluttransfusionen geht. Das Thema Ehe wird lediglich in einem Satz angeschnitten: „Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“

Den Beweis dafür, dass diese Behauptung falsch ist, liefert der Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas merkwürdiger Weise selbst, denn der Klageschrift hat er auch die Seiten 63 und 64 des „Wachtturm“ vom 15. Januar 1953 beigefügt. Beantwortet wird dort die Frage eines Lesers, die da lautet: „Wie sollten ein Vater, eine Mutter, Sohn oder Tochter, denen die Gemeinschaft entzogen wurde, von den übrigen Gliedern der Familiengemeinschaft behandelt werden?“ Die Antwort beginnt mit dem Hinweis: „Wir leben heute nicht unter theokratischen Nationen, wo solche Glieder unserer Familiengemeinschaft im Fleisch ausgerottet werden können.“ Dem stünden „die Gesetze der weltlichen Nationen, unter denen wir leben, und auch…die Gesetze Gottes durch Christus Jesus“ entgegen.

Da also auch die Zeugen Jehovas nicht alle Regeln der Zivilisation über Bord werfen dürfen, müssen Warnungen her: „Satans Einfluß durch das Familienglied, dem die Gemeinschaft entzogen ist, wird darauf gerichtet sein, das andere Glied oder die anderen, die in der Wahrheit sind, zu veranlassen, sich jenem Glied in seiner Handlungsweise oder in seiner Stellung zu Gottes Organisation anzuschließen. Das zu tun, würde sich unheilvoll auswirken…“ Schlussfolgerung: „…deshalb muß das treue Familienglied die Anordnung über den Gemeinschaftsentzug anerkennen und sich fügen.“

Fügen sollen sich die Zeugen Jehovas immer, entsprechende Anweisungen gibt es wie Sand am Meer. Beispiele: „Irreführende religiöse Propaganda - gleich woher sie stammt - sollte man meiden wie Gift.“ (Wachtturm, 1. November 1987) „Wenn wir unsere Kinder so entschieden vor dem Einfluß der Pornografie schützen würden, sollten wir dann nicht erwarten, dass unser liebevoller himmlischer Vater uns in ähnlicher Weise vor geistiger Unmoral schützt, wozu ja auch die Abtrünnigkeit zählt? Er sagt: Haltet euch von ihr fern!“ (Wachtturm, 15. März 1986)

Die Zeugen Jehovas vergleichen „Abtrünnigkeit“ aber nicht nur mit Pornografie, aus der Seite 325 des Buches „Neue Himmel und neue Erde“ spricht ein derartiger blanker Hass, dass es einem die Sprache verschlägt: „Die Abtrünnigen, welche zur Klasse des ´schlechten Sklaven´ werden, lassen ihren Namen als Fluchwort zurück und werden hinausgeworfen, um ihr Teil mit den Heuchlern zu haben, die bei Harmagedon schließlich hingerichtet werden. Ihr Tod verursacht daher keine Trauer unter Gottes Neuer-Weltgesellschaft.“

Ansonsten aber bleibt die Ehe zwischen einem ehemaligen Zeugen Jehovas und einem Zeugen Jehovas glücklich wie zuvor? Angesichts solcher Zitate soll ich einem Vergleich zustimmen?
Dagegen spricht auch dieses persönliche Erlebnis, zugetragen hat es sich an einem Abend, an dem ich vom Telefon kaum noch weggekommen bin.

Der Anrufer (kurz nach 18 Uhr): Ich habe gehört, dass Sie Bücher über die Zeugen Jehovas geschrieben haben. Meine Frau redet nicht mehr mit mir, sie hat ihre Koffer gepackt. Die Zeugen Jehovas haben für sie eine Wohnung gesucht.
Meine Antwort: Sie gehören nicht zu den Zeugen Jehovas?
Der Anrufer: Nein. Aber ich habe meine Frau da hingehen lassen. Jetzt wollen sie, dass sie sich von mir trennt.
Meine Antwort: Sie müssen Ihre Frau zum Sprechen bringen. Fragen Sie Ihre Frau einfach, ob die Zeugen Jehovas immer die Wahrheit sagen. Dann melden Sie sich bitte wieder.

Der Anrufer (kurz nach halb sieben): Meine Frau redet mit mir. Sie hat mich gefragt, warum ich das wissen will. Hoffentlich merkt sie nicht, dass ich mit Ihnen telefoniere.
Meine Antwort: Fragen Sie Ihre Frau einfach, ob sie die Schriften der Zeugen Jehovas aus den Jahren 1969 bis 1975 kennt.
Der Anrufer: Wieso?
Meine Antwort: Je weniger Sie wissen, umso besser ist es.

Der Anrufer (kurz nach acht): Meine Frau kennt diese Schriften nicht. Sie möchte gern wissen, was drinsteht.
Meine Antwort: Das verrate ich Ihnen nicht. Bitten Sie Ihre Frau darum, dass Sie den Ältesten der Zeugen Jehovas anruft. Er möge doch bitte Ihrer Frau alle Wachtturm- und Erwachet!-Ausgaben aus dieser Zeit aushändigen.

Der Anrufer (kurz vor neun): Meine Frau redet und redet. Aber sie will wissen, warum sie den Ältesten anrufen soll.
Meine Antwort: Bestehen Sie einfach darauf, dass sie es tut. Noch ist sie mit Ihnen verheiratet.

Der Anrufer (kurz vor zehn): Meine Frau hat den Ältesten angerufen. Der hat sie gefragt, was sie mit den Schriften will. Die will er unter keinen Umständen aushändigen. Außerdem hat er gesagt, dass sich meine Frau wohl mit einem Gegner unterhalten haben muss. Dabei hat sie doch gar keine Ahnung.
Meine Antwort: Schreiben Sie sich diesen Satz bitte auf: „Nach biblischer Chronologie enden 6000 Jahre Menschheitsgeschichte am Freitag, dem 5. September, mit Sonnenuntergang.“ Gemeint ist das Jahr 1975. An diesem Tag sollte vereinfacht gesagt, die Welt untergehen.

Der Anrufer (kurz vor elf): Meine Frau hat ihre Koffer wieder ausgepackt. Mit den Zeugen Jehovas will sie nichts mehr zu tun haben.

Ein paar Wochen später habe ich von diesem Ehepaar eine Urlaubskarte bekommen: „Wir wissen nicht, wie wir Ihnen danken sollen.“

Wie ich dem Anwalt der Zeugen Jehovas?

Siehe auch

Und hier

Welches Verhältnis die Zeugen Jehovas zur Wahrheit haben, steht in "Einsichten über die Heilige Schrift":

Bösartiges Lügen wird zwar in der Bibel deutlich verurteilt, aber das bedeutet nicht, daß man verpflichtet ist, jemandem wahrheitsgemäß irgendwelche Informationen zu geben, die zu erhalten er kein Recht hat. Jesus Christus gab den Rat: "Gebt das Heilige nicht Hunden, noch werft eure Perlen Schweinen vor, damit sie sie nicht etwa mit ihren Füßen zertreten und sich umwenden und euch zerreißen" (Mat 7:6). Deshalb hielt sich Jesus bei gewissen Gelegenheiten zurück, eine vollständige Auskunft zu geben oder gewisse Fragen direkt zu beantworten, wenn er dadurch unnötigen Schaden angerichtet hätte (Mat 15:1-6; 21:23-27; Joh 7:3-10). Zweifellos muß die Art und Weise, wie Abraham, Isaak, Rahab und Elisa handelten, als sie Personen, die keine Anbeter Jehovas waren, irreführten oder ihnen gewisse Tatsachen verschwiegen, ebenso beurteilt werden (1Mo 12:10-19; Kap. 20; 26:1-10; Jos 2:1-6; Jak 2:25; 2K5 6:11-23).

22. April 2008
Und die Liebe höret nimmer auf?

„Wenn sich der Beklagte darauf beruft, er habe nur aus einem Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2002 zitiert, der unwidersprochen im Netz stünde, so ist das unzutreffend. Der Artikel des Ärzteblattes steht keineswegs unangefochten im Netz. Auch das deutsche Ärzteblatt wurde damals durch die Klägerin anwaltlich abgemahnt. Die Angelegenheit wurde außergerichtlich durch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung geregelt, die gleichfalls im Netz recherchierbar ist“, schreibt Armin Pikl, Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, in seiner Klageschrift, die er am 3. März 2008 an das Hamburger Landgericht abgeschickt hat und die am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, zu einer Güteverhandlung und zu einem ersten frühen Termin führt.

Da es hier nicht auf Wortklauberei ankommen, sondern gleich zur Sache gehen soll: Das Ärzteblatt hat keinesfalls eine Gegendarstellung veröffentlicht, die entsprechenden Passagen des Artikels sind auch nicht unkenntlich gemacht worden, sie stehen immer noch im Netz, abgedruckt worden ist eine Stellungnahme, in der es fast ausschließlich um Bluttransfusionen geht.

Klagegegenstand der Zeugen Jehovas ist aber das Verhalten dieser Glaubensgemeinschaft, wenn ein Familienmitglied ausgeschlossen worden ist. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist.“

Wenn sich eine Beziehung nicht ändert, warum gibt es dann interne Anweisungen zum Verhalten der Zeugen Jehovas gegenüber Ehemaligen? Zu diesen internen Schriften gehört der „Königsreichsdienst“, in der Ausgabe vom August 2002 hat dort die Frage gelautet: „…kann es für einen Christen zur Prüfung werden, wenn der Ehepartner, ein Kind, ein Elternteil oder ein anderer näher Verwandter ausgeschlossen wird oder die Gemeinschaft von sich aus verlässt (Mat. 10:37) Wie sollten sich loyale Christen gegenüber solch einem Verwandten verhalten?“

Die erste Antwort lautet: „Gottes Wort gebietet Christen, keinen Umgang oder keine Gemeinschaft mit jemandem zu haben, der aus der Versammlung ausgeschlossen wurde.“ Das sei aber noch nicht alles, denn: „Daher sollten wir auch keinen gesellschaftlichen Umgang mit einem Ausgeschlossenen haben. Das schließt aus, mit ihm zu picknicken, zu feiern, Sport zu treiben, einzukaufen, ins Theater zu gehen, sich mit ihm zum Essen in der Wohnung oder in einem Restaurant zu treffen.“

Und wenn Papi, der nicht mehr zu den Zeugen Jehovas gehört, in den eigenen vier Wänden doch einmal etwas sagen möchte? Dann gilt laut diesem „Königsreichsdienst“: „Daher bleibt es den Familienmitgliedern überlassen, zu entscheiden, in welchem Umfang der Ausgeschlossene mit ihm essen oder sich an sonstigen Familienaktivitäten beteiligen kann. Trotzdem möchte er bei Brüdern, mit denen sie Umgang pflegen, nicht den Eindruck erwecken, es sei alles so wie vor dem Gemeinschaftsentzug.“

Wenn nicht mehr alles so ist wie vorher, Herr Pikl, hat sich dann nicht etwas geändert? Also noch ein Zitat zu Familienverhältnissen nach dem Ausschluss oder Austritt: „Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben.“

Und die Liebe höret nimmer auf?

Siehe auch hier

23. April 2008
Klage verursacht großen Wirbel

Der Wirbel nach der Klage der Zeugen Jehovas ist unglaublich: Mails, Telefonanrufe, Briefe mit Zitaten, außerdem dieser Hinweis: „In dem Forum von Manfred Gebhard las ich davon, dass Sie im Rechtsstreit mit der Wachtturm-Gesellschaft liegen.“ Über 250 Kommentare gibt es bereits in diesem Forum des Autors von „Die Zeugen Jehovas - Eine Dokumentation über die Wachtturmgesellschaft“, erschienen 1970 im Urania-Verlag Leipzig-Jena-Berlin und 1971 im Verlag Hubert Freistühler Schwerte (Ruhr).

Aus dem Zitatenschatz, mit dem ich inzwischen meine Hamburger Anwältin versorgt habe, greife ich einen Satz aus dem „Wachtturm“ vom 1. November 1988 heraus: „Eine tatsächliche Gefährdung des geistigen Wohls stellt auch einen Grund für eine Trennung dar.“

Rechtskomitee entscheidet

Solche Angelegenheiten werden bei den Zeugen Jehovas intern geregelt, dafür gibt es so genannte Rechtskomitees. An die Entscheidungen dieser Komitees muss sich jeder Zeuge Jehovas halten. Dazu heißt es in „Die ganze Schrift ist von Gott inspiriert und nützlich": „Sollte ein naher Verwandter im Namen Jehovas Falschheit prophezeien, das heißt, sollte er der Königreichsbotschaft widersprechen und versuchen, andere in der Versammlung des Volkes Gottes in seinem Sinne zu beeinflussen, so müssen seine Angehörigen irgendwelche Maßnahmen, die das Rechtskomitee der Versammlung trifft, loyal unterstützen.“

Pastorentöchter sagen nun vielleicht: „Na und, Papi erfährt doch nicht alles!“ Die Zeugen Jehovas sind jedoch keine Glaubensgemeinschaft, die man mit der evangelischen Kirche vergleichen könnte. Sie hat einen viel höheren Anspruch, der sich in „Gott bleibt wahrhaftig“ (1946 in Englisch veröffentlicht, 1948 in Deutsch veröffentlicht) so liest: „Ein Minister ist jemand, der in einem Amte Dienst verrichtet. Ein Gesandter ist ein Minister von hohem Rang, der heutzutage als Vertreter seiner Regierung fast immer in einem fremden Land wohnt. Sowohl Minister wie Gesandte dienen ihren Herrschern im Auslande. Jehovas Zeugen der Gegenwart sind Minister oder Diener oder Gesandte des Königreiches Gottes, des Allmächtigen, seiner theokratischen Herrschaft, die unter Christus Jesus steht. Die heilige Schrift zeigt klar, dass ein Nachfolger Christi Jesu ein Zeuge Jehovas und als solcher ein Diener oder Gesandter des Königsreiches Gottes ist. (2. Korinther 5 : 20, Epheser 6 : 20. Man vergleiche Jeremia 49 : 14 mit Obadja 1, wo in der englischen Bibel für ´Bote´ das Wort ´Gesandter´ steht.) Da Jehovas ewig bleibende Herrschaft die erhabenste aller Regierungen ist, folgt, dass Gottes Diener als Gesandte dieselben Rechte und Freiheiten genießen sollten wie Gesandte dieser Welt.“ (Seite 243)

Daraus leitet die Wachtturmgesellschaft die folgenden Rechte ab: Befreiung von der Steuer, Entbindung von jedem Eid, keine politischen Verpflichtungen, keine Vorschriften für die Erfüllung der Aufgaben. Die weitere Begründung auf Seite 245: „Da Jehova seine Zeugen aus der Welt herausgerufen hat, damit sie unter den Völkern der Erde Gesandte seines Königreiches seien, sind sie kein Teil der Welt.“

Besonderer Schutz der Familie

Stammten diese Aussagen aus dem Islam oder von der Scientology Church, würde bestimmt so mancher Politiker vor der Entstehung einer Parallelwelt warnen. Dennoch sind die Zeugen Jehovas in Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechtes geworden, in den anderen Bundesländern bemühen sie sich noch um diesen Status.

Meine Fragen nach den Voraussetzungen für diesen Status hat das Bundesjustizministerium Mitte 2007 so beantwortet: „Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung), muss rechtstreu sein.

Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.

Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem
staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter
sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.“

Die Familie steht übrigens unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes…

Siehe auch

25. April 2008
Treffen mit Zeugen-Chef Kelsey

„Auch hätte die Recherchepflicht des Beklagten dazu führen müssen, dass er die Klägerin zu den mit der Klage angegriffenen Vorwürfen befragt“, merkt Armin Pikl, Rechtsanwalt der Zeugen Jehovas, in seiner Klageschrift an. Das Gleiche darf man wohl auch von einem Juristen erwarten, zumal er ausdrücklich mein Blog über diese Glaubensgemeinschaft in seinem Schriftstück erwähnt. Dort hätte er mühelos gefunden: meine Mail an das „Deutsche Ärzteblatt“ als Fundstelle der beiden Zitate (blieb unbeantwortet), meine Fragen an das Bundesfamilienministerium (weiter geleitet an das Bundesjustizministerium, von dort mit einer Voice-Mail beantwortet, dann mit einem Telefonanruf und einer schriftlichen Stellungnahme, in der aber nicht alle meine Fragen beantwortet worden sind).

Armin Pikl hätte auch Richard E. Kelsey fragen können. Dieser Amerikaner ist Chef der Zeugen Jehovas in Deutschland. Über ihn hieß es vor fast 20 Jahren in der Informationsschrift „Christliche Verantwortung“: „Wie im Januar 1989 aus dem WTG-Zweigbüro in Selters bekannt wurde, ist dort einem hohen Mitarbeiter die Gemeinschaft entzogen worden. Nach Erklärungen aus informierten Zeugen-Jehovas-Kreisen handelt es sich um Richard E. Kelsey, den dort hauptverantwortlich vom Hauptbüro in Brooklyn eingesetzten Koordinator oder Zweigaufseher.“

Mit "Wachtturm" vor Bahnhof

Da Walter Krappatsch aus Herne und ich seinerzeit gerade an einem Buch über die Zeugen Jehovas und die Neuapostolische Kirche arbeiteten, schlug ich alle erdenklichen Wege zur Kontaktaufnahme ein. Nach mehreren vergeblichen Anläufen, schickte ich Richard E. Kelsey ein Einschreiben mit Rückschein. Dieser Rückschein war kaum bei mir wieder eingetroffen, als mein Telefon klingelte. Am Apparat: Richard E. Kelsey. „Daran ist kein Wort wahr“, sagte er.

Ich berichtete ihm, dass ich demnächst in Wiesbaden sein würde, weil ich dort ein Interview mit einem ehemaligen hohen Amtsträger der Neuapostolischen Kirche führen wollte - und er erklärte sich mit diesen Worten zu einem Treffen bereit: „Ich kann mich ja mal mit dem `Wachtturm´ vor den Bahnhof stellen.“

Das sprach sich herum, ehemalige Zeugen Jehovas schickten mir Broschüren, Zeitschriften und interne Dokumente. Wie das Gespräch verlief, hielt ich in einem Beitrag für das besagte Buch fest. Es ist 1990 erschienen - dort steht auf Seite 116: „Richard E. Kelsey steht nicht mit dem ´Wachtturm´ vor dem Wiesbadener Bahnhof, er taucht aus einem Menschenpulk auf und will erst einmal wissen: ´Haben Sie das Ziel, religiöse Organisationen zu zermahlen?“

Wie auswendig gelernt

Im Bahnhofsrestaurant gab er mir Antworten, die wie auswendig gelernt wirkten. Zum Verhältnis zu ehemaligen Mitgliedern sagte er: „Mit ehemaligen Zeugen Jehovas sprechen wir nicht.“ Auf meinen Hinweis, dass es Berichte über Selbstmorde gebe, reagierte er so: „Beschäftigen Sie sich auch mit Menschen, die Probleme mit der evangelischen und der katholischen Kirche haben?“ Daraufhin konfrontierte ich ihn mit einem Zitat aus dem „Wachtturm“ vom 15. April 1983: „Vermeide unabhängiges Denken.“ Damit war das Gespräch beendet, Richard Kelsey verabschiedete sich mit den Worten: „Ich muss zu einer Besprechung nach Selters. Anordnung von oben. Wir wollen bauen.“ Nach einem Händedruck versprach er noch: „Ich beantworte auch schriftliche Fragen. Außerdem werde ich Ihnen Lebensläufe von Zeugen Jehovas schicken, die positive Erfahrungen gemacht haben. Von ehemaligen Mitgliedern können Sie nur Negatives erwarten.“

Also schickten Walter Krappatsch und ich am 24. Januar 1990 fünf schriftliche Fragen an Richard E. Kelsey:

1. In dem Buch über die Offenbarung, erschienen 1988, geben Sie der katholischen Kirche Mitschuld am Tod der in KZ´s gestorbenen Zeugen Jehovas. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Erklärung der Wachtturmgesellschaft (WTG) aus dem Jahre 1933 und den Brief an Hitler aus dem gleichen Monat?

2. Sie haben zugesagt, dass Sie erklären, wie die Daten für den Weltuntergang zustande gekommen sind. Können Sie sich hier auf das Jahr 1975 beschränken, da sonst die Antwort ausufern müsste?

3. Vor 1975 haben Sie Zeugen Jehovas geraten, von einer zeitraubenden Ausbildung Abstand zu nehmen, da die Welt schon vor dem Ende einer solchen Ausbildung dem Untergang geweiht sein wird. Wie stehen Sie heute zu dieser Aussage?

4. Wie stehen Zeugen Jehovas zur Ausbildung an Schulen und Universitäten? Was halten Sie von Berufswünschen, die sich nicht mehr auf den Handwerksbereich und auf andere Bereiche, die für den Wiederaufbau nützlich sind, beschränken?

5. Wie reagiert die Wachtturmgesellschaft, wie reagieren Sie auf Berichte von ausgeschlossenen Zeugen Jehovas, die in Gewissenskonflikte geraten, die von Selbstmordgedanken geplagt und sogar von den eigenen Eltern verstoßen werden?

Dieses Buch-Kapitel endete mit dem Hinweis: „Ende März 1990 beendeten wir die Arbeit an diesem Buch, Richard E. Kelsey hatte bis dahin nicht geantwortet.“ Hat er übrigens bis heute nicht…

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26. April 2008
Zeugen Jehovas wollen einen österreichischen Reisepass

Die Zeugen Jehovas haben in Österreich die Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft beantragt, melden die „Salzburger Nachrichten“ am 24. April 2008. Das Kultusministerium rechnet damit, dass es sechs Monate dauern werde, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Warum eigentlich wollen die Zeugen Jehovas anerkannt werden, hat sich die Redakteurin gefragt, als ihr von einem Sprecher dieser Glaubensgemeinschaft erklärt wurde, dass man die mit der Anerkennung verbundenen Rechte nicht nutzen wolle: „Wir brauchen keinen Religionsunterricht in der Schule. Und eine Kirchensteuer würde unseren Grundprinzipien widersprechen.“ Dazu dieser Sprecher der Zeugen Jehovas: „Jeder Österreicher hat schließlich auch das Recht auf einen Reisepass - egal ob er ihn nutzt oder nicht.“

In der Türkei sieht diese Glaubensgemeinschaft das offenbar anders, geht aus der April 2008-Ausgabe von „Erwachet!“ hervor: „Am 31. Juli 2007 wurden Jehovas Zeugen in der Türkei offiziell von ihrer Registrierung als religiöse Rechtskörperschaft unterrichtet. Dieser Status erlaubt es ihnen, Immobilien zu erwerben und zu besitzen sowie Örtlichkeiten für Zusammenkünfte anzumieten. Sie dürfen jetzt Spenden annehmen und können ihre rechtlichen Interessen nötigenfalls vor Gericht verteidigen.“

"Anerkennung ist positiv"

Zurück nach Österreich und zum Artikel der „Salzburger Nachrichten“. Zum Antrag der Zeugen Jehovas hat dieser Quelle zufolge eine Sprecher des Weltanschauungsreferats der Erzdiözese Salzburg gesagt: „Eine staatliche Anerkennung ist positiv, da sich die Zeugen Jehovas nicht mehr nur im kleinen privaten Rahmen, sondern ganz offiziell bewegen würden.“

Wenn es nach dem „Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1990“ ginge, könnte diese Bewegungsfreiheit zumindest für die Katholiken negative Folgen haben: „Eine Frau, die eifrig ein katholisches Bibelstudienprogramm durchführt, äußerte sich zu der neuen religiösen Freiheit (in Mexiko, der Verf.) der Zeugen wie folgt: ´Früher…konnten wir ihnen schon nicht antworten; und jetzt, wo sie an den Türen die Bibel benutzen, sind wir verloren.“

So weit, wie es ein gewisser Johannes getrieben hat, muss es allerdings nicht kommen. Der beschimpfte während einer Messe einen Bischof und wurde deswegen bestraft. Der Richter: „Ein echter Zeuge Jehovas!“

Der sich aber wie alle anderen Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft hin und wieder auch Einschätzungen der Weltzentrale anhören muss, die sich widersprechen. So hat sich der „Wachtturm“ am 15. Februar 1975 mit dem Thema „Hurerei“ beschäftigt: „Der Ausdruck ´Hurerei´ lautete in der griechischen Gemeinsprache, in der die Worte Jesu aufgezeichnet wurden, porneia, worunter alle Arten von unsittlichen Geschlechtsbeziehungen, Perversitäten und unzüchtigen Handlungen zu verstehen sind, wie sie zum Beispiel in einem Freudenhaus getrieben werden mögen, einschließlich oralen und analen Geschlechtsverkehrs.“

Es folgt: Eine Scheidungswelle

Folgen waren eine Scheidungs- und eine Fragewelle, die am 15. Mai 1978 im „Wachtturm“ zum Dammbau führten: „Man vertrat den Standpunkt, Versammlungsälteste seien berechtigt, sich mit einem solchen Fall zu befassen und ein Urteil zu fällen.“ Damit wurde wieder Schluss gemacht, jeder „verheirateten Person“ gab der „Wachtturm“ auf den weiteren Ehe-Weg: „Sie mag der Auffassung sein, dass die Umstände sie zu einer schriftgemäßen Ehescheidung berechtigen.“

Aber auch das kam 1983 gar nicht mehr in Frage, entschied der „Wachtturm“ am 15. Juni: „Die oben erwähnten Tatsachen zeigen, dass es sich bei porneia um illegitime sexuelle Verhaltensweisen außerhalb der Ehe handelt. Demnäch wären erzwungene perverse Handlungen (z. B. oraler oder analer Geschlechtsverkehr) innerhalb der Ehe kein schriftgemäßer Scheidungsgrund, der den beiden das Recht zur Wiederverheiratung gäbe.“

Frauen und Männer, die in diesen über acht Jahren wieder geheiratet hatten, wurde versichert, dass sie doch wohl irgendwie schriftgemäß gehandelt hatten, allen „Angehörigen der Versammlung“, die „für perverse sexuelle Handlungen innerhalb der Ehe“ eintreten, wurde der Ausschluss angekündigt.

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26. April 2008
Klage abweisen

Meine Anwältin schreibt an das Landgericht Hamburg: "Geschäfts-Nr. 324 O 179/08 In dem Rechtsstreit Jehovas Zeugen in Deutschland K. d. ö. R. gegen Heinz-Peter Tjaden zeigen wir die Vertretung des Beklagten an. Dieser wird sich gegen die Klage verteidigen, so dass bereits jetzt Klageabweisung beantragt wird. Die Klageerwiderung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten."

28. April 2008
Zeugen Jehovas wollen es in Österreich leichter haben

„Die Zeugen Jehovas hoffen, dass sie bald vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, die Mitglieder hätten es dann leichter und die Organisation müsste weniger Steuern zahlen. Auf das Recht, Kirchensteuer zu kassieren oder in den Schulen Religion zu unterrichten, werde aber verzichtet, heißt es in der Zentrale in Wien“, meldet ORF und löst damit im Internet hitzige Diskussionen aus.

Ein gewisser Austen hat Fragen zum Thema Ehe und wendet sich an einen Kommentator, den er für einen Experten hält: „Würde man in einem Zeugen den Partner fürs Leben erkennen, sich Hals über Kopf verlieben - das volle Programm und man würde niemals übertreten wollen, hätte die Beziehung eine Chance?“

Darauf bekommt Austen diese Antwort: „Ja und nein! Da kommt es wiederum auf den Partner, der Zeuge Jehova ist, an. Ich kenne eine Familie, wo die Frau Zeugin ist, der Mann hingegen nicht. Der gemeinsame Sohn ist Zeuge. Es geht!“ Sogleich merkt ein Dritter an: „Das arme Kind.“

Wahrheit macht frei

„Die Wahrheit wird euch frei machen“, hat der dritte Präsident Nathan Homer Knorr in einem Buch versichert und zur Kindererziehung angemerkt, dass seine Glaubensgemeinschaft „ihre Kinder rein und unbefleckt von dieser Welt der Politik, des Handels und der Religion“ halte. Denn die Zeugen Jehovas spielen eine besondere Rolle in „Gottes Vorhaben“, heißt es in „Gott bleibt wahrhaftig“, sie folgen demnach nicht „jedem Befehl der Herrscher dieser Welt“, mit der biblischen Aufforderung in Röm 13,1 ff „Seid untertan der obrigkeitlichen Gewalt“ seien Gott und Jesus gemeint.

Liest man aber, was Paulus geschrieben hat, dann entpuppt sich diese Auslegung als barer Unsinn. Zitat: „Es gibt keine Obrigkeit, sie wäre denn von Gott, wo immer eine ist, da ist sie von Gott eingesetzt.“ Wenn aber Obrigkeit für Gott und Jesus steht, würde der Vers lauten: „Es gibt keinen Gott und keinen Jesus, sie wären denn von Gott, wo immer Gott und Jesus sind, da sind sie von Gott eingesetzt.“

Warum staatliche Anerkennung?

Ungereimtheiten dieser Art gibt es unzählige - dazu gehört auch die Frage: Warum eigentlich wollen die Zeugen Jehovas von Staaten anerkannt werden, die nach ihrer Auffassung allesamt des Teufels sind?

Diesen Widerspruch erkennt auch Austen: „Seltsam ist nur, dass diese Weltuntergangsstimmungserzeuger beim Geld sehr wohl zukunftsorientiert denken und handeln.

Also steht der große ´Knall´ doch noch nicht so schnell vor der Tür des Königreichs.“

Wo er Recht hat, hat er Recht. Das gilt auch für sein Ehe-Beispiel, denn der gemeinsame Sohn ist Zeuge Jehovas. Da sieht diese Glaubensgemeinschaft schon einmal darüber hinweg, dass der Dritte im Bunde für alle Zeiten verloren ist. Würde jener Ehemann sich aber informieren und zu dem Schluss kommen, dass sein Junge bei den Zeugen Jehovas nicht gut aufgehoben ist, gäbe es Stress.

Hohe Mauern

Die Mauern, die Zeugen Jehovas in den Köpfen ziehen, sind hoch. Menschen, die sich ganz in den Dienst dieser Glaubensgemeinschaft stellen, kommen kaum noch zum Nachdenken, das Kontrollsystem ist ausgeklügelt, diese Erfahrung hat auch Sabine Timm (Name geändert) gemacht, als sie nicht nur das Gymnasium besuchte, sondern auch noch einen Kursus in Philosophie belegte.

Sogleich informierte eine Zeugin Jehovas die Ältesten, ein Rechtskomitee entschied: „Philosophie ist eine weltliche Weisheit, die vom Teufel benutzt wird, um Menschen von Gott wegzuführen.“ Da sie aber weiter den Kursus besuchte, wollten die Ältesten von ihr einen wöchentlichen Bericht über den Unterrichtsstoff. Auch das lehnte sie ab. Und was geschah dann? Sabine Timm: „Sie forderten immer wieder von mir, dass ich mich von meinem Freund trenne. Er sei eine Versuchung Satans. Mit schrecklichen Prophezeiungen jagten sie mir Angst ein. Einmal bezeichneten sie meinen Freund in seinem Beisein als Werkzeug des Teufels.“

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30. April 2008
Geheimdokumente der Scientology Church

Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat ihren Sitz in Berlin, einmal monatlich erscheint der „Materialdienst“ mit Artikeln über den Markt der Religionen, vorab ist in diesen Tagen ein Newsletter verschickt worden, aufmerksam gemacht wird auch auf diesen Beitrag in der Mai-Ausgabe: „Neue Geheimdokumente von Scientology im Internet“.

Wenn nun die Scientology Church ihre Anwälte mobil machen sollte, um diese Dokumente wieder aus dem Netz zu bekommen, würde sich sicherlich sofort die Hamburger Senatsbeauftragte Ursula Caberta per Pressekonferenz zu Wort melden und ein solches Vorgehen als weiteren Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit dieser Psychogruppe werten, im „Materialdienst“ erschiene ein weiterer Beitrag mit kritischen Stimmen, der Verfassungsschutz würde alle Ferngläser schärfen, die in fast allen Bundesländern auf die Anhänger des Science-fiction-Autors L. Ron Hubbard gerichtet sind.

Die Probe aufs Exempel: Ein ehemaliger Scientologe ist vor einigen Jahren in den Besitz geheimer Anweisungen gelangt. Sogleich stellte er dieses Buch ins Netz und wurde deswegen verklagt. Begründung: Die Veröffentlichung stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Das Frankfurter Landgericht gibt der Klage statt, eine Berufung kann sich der ehemalige Scientologe nicht leisten.

Alles herausrücken

Die Scientologen legen den Fall allerdings nicht zu den Akten, sondern kommen wieder mit einem Anwalt. Der fordert den Beklagten auf, bis zum 15. August 2005 nicht nur dieses Buch, sondern alle Kopien, die es gibt, herauszurücken. Außerdem wird von diesem ehemaligen Scientologen eine rechtsverbindliche Mitteilung gefordert, dass er keine weiteren Exemplare im Original, in kopierter oder elektronischer Form besitzt.

Gut ein Jahr später wagt sich eine ehemalige Scientologin an die Öffentlichkeit und gibt auf ihren Internetseiten diesen Tipp eines Dritten: „Das geheime Führungsbuch der Hubbard-Sekte! Hier geht´s zum Download. Ich kann jedem nur empfehlen, sich dieses Buch herunter zu laden.“

Auch diese ehemalige Scientologin bekommt einen Anwaltsbrief, der sich so liest: „Weiter offenbaren Sie, dass Sie selbst diesem Link gefolgt sind und die dort befindlichen Dateien herunter geladen haben. Sie untersagen dem Autor oben genannter Zeilen weder sein illegales Tun noch distanzieren Sie sich davon. Im Gegenteil fordern Sie selbst dazu auf, das Buch herunter zu laden.

Das Urheberrecht meiner Mandantschaft an dem vorgenannten Buch wurde bereits gerichtlich bestätigt (LG Frankfurt a. Main, Az. 2/6 O 304/04) Meine Mandantschaft hat das streitgegenständliche Buch weder zur Verbreitung freigegeben noch eine Herausgabe in elektronischer Form genehmigt.

Der oben genannte Link stellt damit eine schwere Verletzung des Urheberrechts meiner Mandantschaft dar, da der gesamte Inhalt des Buches auf einer anonymen Internetseite illegal zum Download bereitgehalten wird. Die von Ihnen durch Download erhaltene Kopie ist ebenfalls illegal und ein Verstoß gegen das Urheberrecht meiner Mandantschaft. Diese Verstöße gegen das Urheberrecht meiner Mandantschaft dürften auch von strafrechtlicher Relevanz sein.“

Alle wären empört

Empört wäre Ursula Caberta, empört wäre die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, empört wären die Medien. Von Einschüchterungsversuchen wäre die Rede, von Versuchen, die Öffentlichkeit hinter das wahre Licht der Scientologen zu führen.

Die ehemalige Scientologin jedoch lässt sich nicht einschüchtern. Da sie nicht zum ersten Mal einen Brief mit Unterlassungserklärung von diesem Anwalt bekommen hat, schaltet sie am 9. Februar 2007 die Staatsanwaltschaft in Koblenz ein. Zehn Tage später lässt sie den Ermittlungsbehörden ein weiteres internes Dokument zukommen.

Alles soll vernichtet werden

Dabei handelt es sich um eine Anweisung an alle Scientology Kirchen in Deutschland vom 4. Januar 2007, die nach dem Lesen zurück geschickt und vernichtet werden soll. Der erste Satz lautet: „In den letzten Jahren haben Gegner wiederholt versucht, unsere Kirche durch falsche Behauptungen im Zusammenhang mit Fällen von Kindesmissbrauch zu diskreditieren.“ Weiter heißt es: „Wir bitten Euch, in eurer Ablage nachzusehen, ob ihr noch Unterlagen oder Aufzeichnungen vorliegen habt, die sich mit konkreten Fällen oder Verdächtigungen im Zusammenhang mit Kindermissbrauch befassen. Gegebenenfalls mögt ihr auch eure private Ablage in eure Nachforschungen einbeziehen. Wir werden diese Unterlagen sammeln und einer vertraulichen Vernichtung zuführen.“

Tatütata gäbe es Durchsuchungen aller Scientology-Zentren in Deutschland, würden Aktenordner beschlagnahmt und Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden. Von Ursula Cabertas jüngstem Werk „Schwarzbuch: Scientology“ gäbe es eine aktualisierte Ausgabe. Jede Wette!

Damit ist die Probe aufs Exempel beendet. Die Rede ist hier nicht von der Scientology Church, sondern von den Zeugen Jehovas - und es geschieht dies: Die Koblenzer Staatsanwaltschaft schließt am 6. Februar 2008 die Akten, das Verfahren wird eingestellt - die Anweisung vom 4. Januar 2007 verstaubt in irgendeinem Ordner?

Da es gar keinen Sinn hat, Ursula Caberta, die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen oder jene Zeitungen, die auf einem Film von Tom Cruise herumhacken, weil dieser Schauspieler Scientologe ist, nach diesen Ungereimtheiten zu fragen (ich habe es mehrfach versucht, ohne jemals eine Antwort zu bekommen), habe ich den zuständigen Koblenzer Staatsanwalt per Fax gefragt, ob er jene Anweisung vom 4. Januar 2007 übersehen hat.

Diese Probe aufs Exempel mache ich übrigens nicht, um Scientology und Zeugen Jehovas auf eine Stufe zu stellen, sondern um darauf aufmerksam zu machen, dass man sich endlich entscheiden sollte, wie man reagiert, wenn zwei das Gleiche tun und Anwälte bemühen, damit Unangenehmes nicht bekannt wird. Eine geheime Anweisung der Scientologen, alle Unterlagen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen zu vernichten, liegt mir übrigens nicht vor. Einen „Materialdienst“-Artikel zu neuen geheimen Dokumenten über die Zeugen Jehovas ist mir auch nicht bekannt.

Strafvereitelung im Amt?

Für sachdienliche Hinweise bin ich stets dankbar - und die Staatsanwaltschaft in Koblenz sollte dringend prüfen, ob die besagte Anweisung echt ist…

Ist sie echt, könnte sich der zuständige Staatsanwalt der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben.

Siehe auch

Die Scientologen und das Urheberrecht
Hier gefunden

Die Antwort der Staatsanwaltschaft

Ehemals verdeckter Ermittler fordert Schadenersatz

Nicht nur Zitate in Klageerwiderung
Prozess vor dem Hamburger Landgericht

1. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Pikl,

Sie vertreten Jehovas Zeugen in Deutschland in einer juristischen Auseinandersetzung, die am 18. Juli 2008, 13.30 Uhr, in einen ersten frühen Termin vor dem Hamburger Landgericht mündet. Da Sie zu einer Glaubensgemeinschaft gehören, die in der Wahrheit lebt und stets die Wahrheit sagt, werden Sie sicherlich gern zur Wahrheitsfindung beitragen.

Keinen Zweifel habe ich auch daran, dass Sie Ihre Arbeit als Anwalt an folgendem Zitat ausrichten: „Gottes Wort schreibt nicht im Detail vor, welcher Arbeit man nachgehen darf oder nicht. Das heißt aber nicht, dass wir blindlings jede Arbeit annehmen können.“ („Bewahrt Euch in Gottes Liebe“, Seite 176)

Schon sind wir ganz zielgerichtet beim Thema: Nach meinen Informationen wird die Schrift „Bewahrt Euch in Gottes Liebe“ gerade bei den Kongressen der einzigen göttlichen Organisation auf dieser Erde verteilt und demnächst studiert. Auch für mich kann dieses Buch nützlich sein, und zwar am 18. Juli 2008 vor dem Hamburger Landgericht. Deswegen werden Sie es mir sicherlich gern zukommen lassen. Für die Zusendung bedanke ich mich jetzt schon.

Ihrer Klageschrift vom 3. März 2008, gerichtet an das Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, haben Sie eine Stellungnahme Ihrer Glaubensgemeinschaft beigefügt, in der es heißt, dass sich das Verhältnis von Ehepartnern nicht ändere, wenn einer der beiden nicht mehr zu Jehovas Zeugen gehört. Ich hege keinen Zweifel daran, dass Sie vom Wahrheitsgehalt dieser Stellungnahme ausgegangen sind, als Sie diese Ihrer Klageschrift beifügten.

Die Ehe ist das Thema des ersten frühen Termins vor dem Hamburger Landgericht. Dazu sind mir inzwischen Zitate aus der Schrift „Bewahrt Euch in Gottes Liebe“ zu Ohren gekommen. Auf Seite 207 heißt es demnach „Ist es wirklich nötig, den Kontakt (zu Ausgeschlossenen, der Verf.) völlig abzubrechen? Ja, aus mehreren Gründen.“

Noch interessanter ist für mich unsere juristische Auseinandersetzung betreffend, was angeblich auf Seite 220 dieses Buches steht: „In bestimmten Extremsituationen haben sich manche zu einer Trennung oder Scheidung entschlossen, obwohl keine Hurerei vorlag.“ Zu den Trennungsgründen wird demnach eine „tatsächliche Gefährdung der Glaubensausübung und des Verhältnisses zu Jehova“ gezählt (Seite 221) Komme es dazu, wird zu Gesprächen mit den Amtsträgern Ihrer Glaubensgemeinschaft geraten, soll ebenfalls auf Seite 221 stehen. Hinzugefügt werde: „Hält eine extrem gefährliche Situation jedoch an und entscheidet sich der Betroffene für eine Trennung als letzten Ausweg, sollte ihn niemand kritisieren.“

Das tue ich natürlich auch nicht und kann angesichts Ihrer Klageschrift die Behauptung, es gebe nun die Schrift „Bewahrt Euch in Gottes Liebe“ mit derartigen Zitaten nur für eine Lüge halten. Das werden Sie sicherlich verstehen, wie Sie auch meine Bitte verstehen werden, dass ich mich anhand eines Exemplars, das Sie mir sogleich zukommen lassen werden, davon überzeugen möchte: Wieder will - wie Sie sehr zutreffend in Ihrer Klageschrift anmerken - jemand mit „falschen und negativen Äußerungen“ den Ruf Ihrer Glaubensgemeinschaft herabsetzen.

Siehe auch

17. Juli 2008
Anwalt will mich vor finanziellem Ausbluten schützen?

„Ist es wirklich nötig, den Kontakt völlig abzubrechen? Ja, aus mehreren Gründen“, heißt es in dem Buch „Bewahrt euch selbst in Gottes Liebe“ auf Seite 207 zum Umgang mit Ausgeschlossenen und mit anderen Ex-Mitgliedern. Dieses Buch wird gerade bei den Kongressen der Zeugen Jehovas verteilt. Auf der nächsten Seite steht, dass ein Familienmitglied, das ausgeschlossen worden oder ausgetreten ist, die religiösen Familienbande zerrissen habe. Für Scheidungen werden auf Seite 221 Gründe genannt, dazu gehört nicht nur „Hurerei“, sondern auch eine „tatsächliche“ Gefährdung des Glaubens und zu Jehova.

Da mich die Zeugen Jehovas vor dem Landgericht in Hamburg verklagt haben, forderte ich dieses Buch bei Armin Pikl als Anwalt der Zeugen Jehovas an. Er schickte mir es mir aber nicht, statt dessen kopierte er die Seiten 207, 208, 209, 220 und 221 und fügte sie am 15. Juli 2008 (drei Tage vor dem ersten frühen Termin!) einem Schriftstück an das Hamburger Landgericht bei, in dem er den Antrag stellt, dass mein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.

Der erste Absatz seiner Begründung liest sich so: „Der Antrag des Beklagten überrascht angesichts der umfassenden Internetpräsenz des Beklagten, die eigentlich darauf schließen lässt, dass der Beklagte über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Es wird jedenfalls zu prüfen sein, ob der Beklagte nur deshalb nicht über genügend Eigenmittel zum Führen des Rechtsstreits verfügt, weil er im Hinblick auf seine Internetaktivitäten über seine finanziellen Verhältnisse lebt.“

Es ist noch gar nicht so lange her, dass dieser Anwalt google mit juristischen Schritten gedroht hat. Diese Mail erreichte mich am 12. Juni 2008: „Sehr geehrter Herr Tjaden, ein die Religionsgemeinschaft ´Jehovas Zeugen in Deutschland´ vertretender Rechtsanwalt hat sich an Google wegen Ihres Blogs ´Vom Wachtturm herunter´, das sie unter der Adresse: zeugenjehovas.blogspot.com betreiben, gewandt und um Löschung der Domain gebeten. Für den Fall der Nichtlöschung hat die Religionsgemeinschaft rechtliche Schritte angedroht und eine klageweise Löschung der von Ihnen genutzten Domain in Aussicht gestellt.“

Mit diesem Ansinnen sind die Zeugen Jehovas erst einmal gescheitert, google teilte Armin Pikl mit, dass die Seiten im Netz bleiben. Die von ihm angestrebte Löschung soll ich nun als Hilfestellung werten, damit ich mich nicht weiter mit Internetpräsenzen finanziell übernehme?

Als Zeugin in dem Verfahren hat sich die ehemalige Zeugin Jehovas Ricarda Rolf zur Verfügung gestellt. Über diese Hamburgerin schreibt Armin Pikl: „Frau Rolf war im übrigen schon immer dafür bekannt, dass sie zu extremen Standpunkten neigt.“ Die haben ihr mehrere Unterlassungserklärungen eingebracht, die dieser Anwalt allerdings nie unterschrieben zurück bekam. Auf die angedrohten Klagen verzichtete er…

Siehe auch

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das mit dem unglaubwürdig machen, hat nicht nur bei ZJ Methode.

Anonym hat gesagt…

Jetzt muß ich wieder etwas schmunzeln. Sie ziehen interesante Rückschlüsse. Also ich bin nur zufällich auf auf Ihren Artikel bei reades-edition gestoßen.

Ich habe eigentlich nur meine privaten Gedanken dargelegt. Es gibt keinerlei Verbindung zu der Entscheidung ob geklagt wird, oder nicht.

Ich stehe zu meinen Kommentaren auf
reades-edition.

@Anonym: Stimmt, Journalisten können das auch.

Anonym hat gesagt…

Jetzt muß ich wieder etwas schmunzeln. Sie ziehen interesante Rückschlüsse. Also ich bin nur zufällich auf auf Ihren Artikel bei reades-edition gestoßen.

Ich habe eigentlich nur meine privaten Gedanken dargelegt. Es gibt keinerlei Verbindung zu der Entscheidung ob geklagt wird, oder nicht.

Ich stehe zu meinen Kommentaren auf
reades-edition.

@Anonym: Stimmt, Journalisten können das auch.

Anonym hat gesagt…

Da Sie Ihren Kommentar vom 12.Oktober wieder entfernt haben, können Sie auch meine Kommentare bitte entfernen. Den Zusammenhang versteht ja nun keiner mehr.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

in dieser artikelsammlung gibt es inzwischen leider einige lücken, weil z. b. readers edition nicht mehr existiert. nie vergessen werde ich auf jeden fall, wie ein paket mit info-material für meine anwältin aus hamburg in dem haus verschwunden ist, in dem sich die kanzlei befand. die post teilte mir den namen des mannes mit, der mein paket angenommen und den empfang quittiert hatte. als ich meine anwältin anrief und sie fragte, ob sie mit diesem material etwas anfangen könne, antwortete sie: "ich habe kein paket bekommen." als ich ihr den namen des angeblichen empfängers nannte, sagte sie: "den namen habe ich noch nie gehört. es gibt in diesem haus auch niemanden mit diesem namen."